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1 Ergebnisse für "9402900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

940290000080andere6%
DEBTI7210/26-19402900000

Bei der als "Zahnscheibe" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Erzeugnis aus Stahl mit kreisrundem Umriss, das am Oberrand und an der Wandung der zentrischen Durchgangslochung mit Verzahnungen versehen ist.  Die Ware wird in einem Gelenk von Beinplatten verbaut und dient dort im Wesentlichen als Einrastelement zum Verstellen und Fixieren in den durch die Zahnung vorgegebenen Stufen. Die Beinplatten bilden einen Teil eines Möbels für die Humanmedizin (Operationstisch). Das Erzeugnis wird als "erkennbares Teil eines Möbels für die Humanmedizin" eingereiht.

DEBTI7228/26-19402900000

Bei der als "Zahnscheibe" bezeichneten Ware handelt es sich um ein annähernd hohlzylindrisches Erzeugnis aus Stahl mit seitlicher Ausformung, das an einer Seite mit einer Verzahnung versehen ist.  Die Ware wird in einem Gelenk von Beinplatten verbaut und dient dort im Wesentlichen als Einrastelement zum Verstellen und Fixieren in den durch die Zahnung vorgegebenen Stufen. Die Beinplatten bilden einen Teil eines Möbels für die Humanmedizin (Operationstisch). Das Erzeugnis wird als "erkennbares Teil eines Möbels für die Humanmedizin" eingereiht.

DEBTI57155/24-19402900000

Es handelt sich bei der sog. „Baugruppe“ um ein Aluminiumerzeugnis zum Einbau in Operationstische für die Humanmedizin.  Die Ware ist für einen Einsatz in Tische der Serie TS7000 vorgesehen. In den Mittelkasten wird ein Getriebe (kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung) eingesetzt, welches die Längsverschiebung einer OP-Tischplatte ermöglicht. Die Verschiebung der Platte dient dazu, einen Patienten für die Durchführung eines Eingriffs in verschiedenen Operationsdisziplinen korrekt zu positionieren.  Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Möbels für die Humanmedizin" einzureihen.

DEBTI37804/24-19402900000

Bei der als "Beinplattenaufnahme links bzw. rechts" bezeichneten Ware handelt es sich jeweils um ein spezifisch geformtes Gussteil aus einem hochwertigen Werkstoff aus unedlem Metall, der die hygienischen und antibakteriellen Anforderungen an die Medizintechnik erfüllt. Das Gussteil ist Bestandteil eines Operationstisches im Bereich der zum Tisch gehörenden Beinplatte. Das Erzeugnis wird als "erkennbares Teil eines Möbels für die Humanmedizin" eingereiht.

DEBTI40730/24-19402900000

Es handelt sich um den Rollständer, im Wesentlichen bestehend aus einem fünfrädrigen Gestell aus Aluminium an dem zwei Körbe und Vorrichtungen zur Aufnahme sämtliche Pantientenüberwachungs- und Monitorsysteme (keine Gegenstände dieser vZTA-Entscheidung) angebracht sind. Der ca. 1100 x 505 x 525 mm (H x B x T) große, auf dem Boden stehende Rollwagen wird in der medizinischen Versorgung eingesetzt. Die Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dental-, Friseur- oder ähnlicher Stuhl" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI