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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI13459/26-19403208080

Bei der als „Gartentisch“ bezeichneten Ware handelt es sich um einen aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Gartentisch mit den Abmessungen (L x B x H): 190 x 90 x 74 cm. Das Möbel besteht im Wesentlichen aus einer Tischplatte aus Milchglas (Sicherheitsglas) mit einem Metallgestell, welches mit Polyrattan bespannt ist. Der Tisch ist höhenverstellbar, hat eine Ablage unterhalb der Tischplatte. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung wird der stoffliche Charakter der Ware durch die tragenden Teile des Gestells (hier: das Metall) bestimmt. Der auf den Boden zu stellende Tisch dient als Einrichtungsgegenstand auf z. B. Terrassen. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" eingereiht.  (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI13626/26-19403208080

Bei der als „Beistelltisch“ bezeichneten Ware handelt es sich um einen aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Aufbewahrungsmöbel mit den Abmessungen (HxBxT): 40 x 45 x 45 cm, im Wesentlichen bestehend aus einem vierbeinigen Metallgestell, welches an zwei Seiten mit einem Polyrattangeflecht bespannt ist. Das Möbel verfügt weiter über eine Tischplatte aus Akazienholz sowie einen darunter liegenden Stauraum und ist in vier verschiedenen Farben erhältlich. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der Ware. Das Möbel ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Ausstattung von z. B. Terrassen. Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" einzureihen.  (siehe Abbildungen in der Anlage)

DEBTI18766/26-19403208080

Die als "Herrendiener" bezeichnete Ware besteht aus einem runden Holzfuß, an dem ein Metallgestell befestigt ist. Das Gestell ist mit einem Holzbügel als oberen Abschluss, einer Holzablageschale, sowie einem Metallbügel versehen. Die Maße des Erzeugnisses betragen 108 x 44 x 30 cm (H x B x T). Das Metall bestimmt insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als stabilitätsverleihender Stoff den Charakter der Ware. Der Herrendiener ist noch nicht zusammengesetzt in einem Karton verpackt und nach dem Zusammenbau dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden, um als Garderobe für Kleidungsstücke zu dienen. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI7278/26-194032080

Bei dem sog. Staubsaugerständer handelt es sich um ein noch nicht zusammengesetztes Möbel aus Stahl. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einer rechteckigen Grundplatte mit zwei parallel laufenden, senkrechten Stangen, an denen vier spezifisch geformte Aufhängevorrichtungen und eine Platte mit verschieden großen Lochvorrichtungen und Aussparungen angebracht sind.  Das ca. 127 cm hohe Erzeugnis steht auf dem Boden und wird in Wohnungen verwendet. Es dient der Aufnahme und Aufbewahrung eines Staubsaugers und seines Zubehörs (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI18995/26-19403208080

Bei dem als „Campingtisch Blau Alu“ bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine ca. 137 x 85 x 65 cm (L x B x H) große Ware mit zwei Funktionen, im Wesentlichen bestehend aus einem Tisch mit einer Tischplatte aus ABS-Kunststoff und vier Sitzen mit je einer Sitzfläche aus ABS-Kunststoff. Die Sitzmöbel und der Tisch sind zusammen mit einem Gestell aus Aluminium fest verbunden. Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis lässt sich für die Lagerung oder den Transport auf eine Größe von ca. 85 x 38 x 11 cm (L x B x H) zusammenklappen und dient der Einrichtung von z.B. Gärten. Da es sich um eine Ware mit zwei Funktionen handelt, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Innerhalb der Unterposition wird der stoffliche Charakter aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element durch die besondere Konstruktion des Gestells aus Metall bestimmt. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

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1 095 HS4

vZTA

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