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1 Ergebnisse für "9403208000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

940320800080andere6%
DEBTI8111/26-19403208000

Es handelt sich um ein aus Metall gefertigtes "Gewürzgläser-Regal", bestehend aus zwei seitlichen Rahmen mit zwei übereinander angeordneten, spezifisch geformten Ablageflächen. Am oberen Ende ist die Ware mit abgewinkelten Haltebügeln versehen.  Das ca. 30 x 11 x 17,5 cm (B x T x H) große Regal wird unter einem Regalboden eingehängt und dient zur Aufnahme und Aufbewahrung von Gewürzgläsern. Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen. (s. Abbildung in der Anlage)

DEBTI6026/26-19403208000

Es handelt sich bei der als "Satztisch 2er Set" bezeichneten Ware um zwei Möbel in Form von runden Beistelltischen in unterschiedlichen Größen, die jeweils aus einer runden Tischplatte aus lackiertem Aluminium mit schlangenhautähnlichem Muster und einem sichelförmigen Gestell aus pulverbeschichtetem Eisen bestehen; großer Tisch - 60 x 60 x 45 cm (B x T x H), kleiner Tisch - 45 x 45 x 35 cm (B x T x H). Die Tische sind in zwei Ausführungen (gold bzw. silber) erhältlich. Sie sind dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dienen der Einrichtung von Wohnungen. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI6027/26-19403208000

Bei der als "Beistelltisch" bezeichneten Ware handelt es sich um zwei Metallmöbel in Form von Beistelltischen. Die lackierten Aluminiummöbel mit den Maßen 41 cm x 41 cm x 42 cm und 36 cm x 36 cm x 38 cm (B x T x H) besitzen je eine runde Ablagefläche sowie ein umlaufendes Gestell in einer Astoptik. Die auf den Boden zu stellenden Erzeugnisse dienen als Einrichtungsgegenstände in Wohnungen. Die Tische werden als 2er Set in silbener Farbe angeboten. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI6432/26-19403208000

Es handelt sich bei der als "Satztisch 2er Set" bezeichneten Ware um zwei Möbel in Form von runden Beistelltischen in unterschiedlichen Größen, die jeweils aus einer runden Tischplatte aus lackiertem Aluminium mit schlangenhautähnlichem Muster und einem sichelförmigen Gestell aus pulverbeschichtetem Eisen bestehen; großer Tisch - 40 x 40 x 48 cm (B x T x H), kleiner Tisch - 35 x 35 x 40 cm (B x T x H). Die Tische sind in zwei Ausführungen (gold bzw. silber) erhältlich. Sie sind dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dienen der Einrichtung von Wohnungen. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI7140/26-19403208000

Es handelt sich bei der als "Beistelltisch" bezeichneten Ware um ein Metallmöbel in Form eines Tisches; 30 cm x 30 cm x 56 cm (B x T x H). Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis besitzt eine runde Tischplatte und ein säulenförmiges Standbein mit kugelförmigen Ausformungen im orientalischen Design. Der Tisch ist in zwei Ausführungen (silber bzw. gold) erhältlich. Die verpackte und noch nicht zusammengesetzte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen.  (siehe Abbildung in der Anlage)

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI