Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "9403609000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

940360900080andere Holzmöbel6%
DEBTI12417/26-19403609000

Bei der als "Garten-Sitzgruppe 3-tlg Akazienholz klappbar" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf zum gemeinsamen Gebrauch, bestehend aus zwei Stühlen und einem Tisch aus Holz. Der quadratische Tisch mit den Abmessungen (B x T x H) von 60 x 60 x 72 cm ist dazu ausgelegt, während des Sitzens auf den dazugehörigen Sitzmöbeln an ihm zu essen. Die ungepolsterten Stühle besitzen die Maße (H x B x T): 83 x 40 x 52 cm und sind wie der Tisch zusammenklappbar. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar, so dass die Warenzusammenstellung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen ist. Die auf den Boden zu stellenden Möbel dienen als Einrichtungsgegenstände auf z.B. Terrassen. Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, Holzmöbel ohne konkreten Raumbezug" einzureihen.  (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI18063/26-19403609000

Es handelt sich bei dem als "Gartentisch“ bezeichneten Erzeugnis um einen ca. 71,5 cm hohen Tisch aus Akazienholz mit einer runden, im Durchmesser ca. 70,5 cm großen Tischplatte. Das auf den Boden zu stellende Möbel dient als Einrichtungsgegenstand auf z.B. Terrassen oder Gärten. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, ohne konkreten Raumbezug" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI9931/26-19403609000

Bei der als „Kinderstuhl Lernturm“ bezeichneten Ware handelt es sich um ein Möbel aus Holz (hier: Bambus) in Form eines zweistufigen Trittschemels für Kinder. Die Ware besteht im Wesentlichen aus zwei unterschiedlich hohen "Stufen", wobei der obere Tritt dreifach höhenverstellbar und zur Absicherung des Kindes mit umlaufendem Geländer und Schutzstreben versehen ist. Die Ware wird als Lernturm an z.B. Küchenarbeitsflächen oder Waschtischen verwendet und ermöglicht es Kindern in diesen Bereichen mitzuwirken. Das auf den Boden zu stellende Möbel besitzt die Gesamtmaße (L x B x H): 57 x 46 x 90 cm und ist noch nicht zusammengesetzt verpackt. Die Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, ohne konkreten Raumbezug" eingereiht.  (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI16597/26-19403609000

Bei dem als „Holztruhe“ bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Holzmöbel mit den Maßen 85 x 44 x 48 cm (L x B x H). Das Möbel besitzt vier Holzfüße, seitlich angebrachte Tragegriffe aus Metall sowie einen Klappdeckel, der sich mittels eines Gasdruckhebers öffnen und schließen lässt. Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis dient der Einrichtung und der Aufnahme verschiedener Gegenstände. Auf Grund der Konstruktion ist ein Sitzen auf der Truhe nicht möglich. Sie kann in unterschiedlichen Räumen genutzt werden, so dass sie keinen konkreten Raumbezug aufweist. Die Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, ohne speziellen Raumbezug" eingereiht.  (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI9935/26-19403609000

Bei der als „Kinderstuhl Lernturm“ bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware für Kinder, im Wesentlichen bestehend aus einem Möbel aus Holz (hier: Bambus) in Form eines dreistufigen Trittschemels und einer integrierten Tafelfläche zum Schreiben oder Zeichnen. Die Ware besteht aus drei unterschiedlich hohen "Stufen", wobei der obere Tritt zweifach höhenverstellbar und zur Absicherung des Kindes mit einem umlaufenden Geländer und einer daran angebrachten Tafel ausgestattet ist. Die Ware wird als Lernturm an z. B. Küchenarbeitsflächen oder Waschtischen verwendet und ermöglicht es Kindern in diesen Bereichen mitzuwirken. Das auf den Boden zu stellende Möbel (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und dem äußeren Erscheinungsbild) besitzt die Gesamtmaße (L x B x H): 43 x 48 x 91 cm, ist noch nicht zusammengesetzt verpackt und zusammenklappbar.  Die Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, ohne konkreten Raumbezug" eingereiht.  (siehe Abbildung in der Anlage)

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI