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1 Ergebnisse für "9403700000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

940370000080Kunststoffmöbel6%
DEBTI930/26-19403700000

Bei der Ware handelt es sich um eine ca. 150 x 77 x 73 cm (L x T x H) große Truhe, im Wesentlichen bestehend aus einem Gestell aus pulverbeschichtetem Stahl, dass vollständig mit Polyrattan bespannt ist. Der Deckel wird durch sog. Stegplatten aus Polycarbonat verstärkt und kann mittels zweier Gasdruckfedern geöffnet und geschlossen werden. Die Ware verfügt über eine Innenverkleidung aus Polyester, zwei Rollen und zwei Transportgriffe. Die Box wird auf den Boden gestellt und dient der Aufnahme von Kissen und Auflagen (keine Gegenstände dieser vZTA-Entscheidung). Das Metallgestell verleiht dem Möbel im Hinblick auf seine Verwendung die notwendige Stabilität und der Kunststoff ist im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild maßgebend, daher ist kein charakterverleihender Bestandteil ermittelbar und das Erzeugnis ist in die zuletzt genannte Unterposition der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 sowie 9402 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI22002/25-19403700000

Es handelt sich bei der als "Beistelltisch Cool Bar mit Kühlmöglichkeit" bezeichneten Ware um einen runden Beistelltisch mit Kühlfach. Der Tisch besteht aus vier kurzen Beinen und einem hohen Behältnis mit einer doppelten Isolierung. Das Behältnis hat ein Fassungsvermögen von 30 Litern und eignet sich für Eiswürfel und Getränke. Der Deckel bzw. die Tischplatte lässt sich dank Teleskopauszug stufenlos nach oben ausziehen und auch als erhöhte Tischplatte benutzen. Der Tisch im Retrodesign hat einen Durchmesser von 50 cm und eine Höhe zwischen 57 und 85 cm. Er wird auf den Boden gestellt, kommt in verschiedenen Farben vor und besteht aus Kunststoff. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI12892/25-19403700000

Bei der als "Mülltonnenbox" bezeichneten Ware handelt es sich um eine von allen Seiten umschlossene Truhe mit zwei vorderen Türen und einem mittels Gasdruckfedern zu öffnendem Deckel. Die Ware mit den Abmessungen von 142 x 82,5 x 125 cm (B x T x H) besteht aus Kunststoff und wird im Außenbereich eingesetzt. Sie kann zwei Mülltonnen oder auch andere Gegenstände aufnehmen.   Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI5516/25-19403700000

Bei dem sog. "Badhocker, Art.Nr. 364214" handelt es sich um ein ca. 36 x 23,5 x 13,5 cm (B x T x H) großes Möbel in Form eines einstufigen Tritthockers/ -schemels aus Kunststoff mit Noppenprofil sowie seitlichen Grifflöchern. Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient u. a. als Hilfe beim Ein- und Aussteigen in bzw. aus der Badewanne.  Sie stellt sich aufgrund ihrer geringen Höhe und der daraus resultierenden Sitzhaltung nicht als Sitzmöbel der Position 9401 des Zolltarifs dar. Das Erzeugnis ist als "anderes als in den Pos. 9401 und 9402 genanntes Möbel aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI59616/24-19403700000

Es handelt sich bei dem sog. „TTL Garden Gartengeräteständer“ um ein Kunststoffmöbel zur Aufbewahrung von Gartengeräten (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung). Die Ware besteht je nach Ausführung aus drei oder vier Kunststoffstangen sowie einer oberen und unteren Aufnahmevorrichtung. Die Maße des auf den Boden zu stellenden Möbels betragen: rechteckiges Möbel: 61 cm x 58 cm x 31 cm und dreieckiges Möbel: 61 cm x 45 cm x45 cm. Das verpackte und noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis ist als „anderes als von den Positionen 9401 sowie 9402 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI