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3 Ergebnisse für "9405"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

940592001080Teile von Waren der Unterposition|9405|11, 9405|19, 9405|61 oder|9405|69, für zivile Luftfahrzeuge9%
940599001080Teile von Waren der Unterposition|9405|11, 9405|19, 9405|61|oder|9405|69, aus unedlen Metallen, für zivile Luftfahrzeuge9%
831000000080Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position|94058%
DEBTI34664/25-194054239

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es um ein etwa 575 mm langes Profil aus Aluminium mit einem darin einzuklebenden LED-Streifen mit Kabel und Steckverbinder (Faston) und einer baulich passenden Abdeckung aus weißem, lichtdurchlässigen Kunststoff. Sie ist für den universellen Einbau geeignet. Es liegen keine Hinweise auf eine ausschließliche oder hauptsächliche Verwendung für Kraftfahrzeuge vor. Keiner der Bestandteile aus Aluminium und Kunststoff bestimmt nach Umfang und Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Ware, so dass sie in die letzte Unterposition der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen ist. Die Leuchte ist noch nicht zusammengebaut in einem Pappkarton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall" einzureihen.

DEBTI50584/25-19405413990

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 16 cm x 44,5 cm (d x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem silberfarbenen Metallstab, einem kreisrunden Metallaufsatz mit integrierter im Dauerlicht weiß leuchtender LED-Lichtquelle und einer lichtdurchlässigen Kunststoffabdeckung. Das Erzeugnis ist mit einem Solarmodul und einem Bewegungssensor ausgestattet. Es ist zur Befestigung im Boden mittels einer mit Lochungen zur Montage versehenen Metallplatte oder einem Erdspieß aus Kunststoff konzipiert und zur Verwendung im Außenbereich, bspw. im Garten oder Eingängen bestimmt. Der stoffliche Charakter der Leuchte wird aufgrund des Umfangs, des äußeren Erscheinungsbildes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Form und Stabilität verleihend) durch das Metall bestimmt. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI50586/25-19405413100

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper in Form einer weißen lichtdurchlässigen Kunststoffkugel mit einer abgeflachten Seite (d: 30 cm) und  einer im Innenraum integrierten im Dauerlicht wahlweise weiß oder farbig leuchtenden LED-Lichtquelle. Das Erzeugnis ist mit einem Solarmodul und einem Akkumulator ausgestattet. Es wird mittels Erdspieß im Boden befestigt und dient zu Beleuchtungszwecken im Außenbereich bspw. im Garten. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI3150/26-19405119090

Bei dem durch Zeichnungen und Abbildungen veranschaulichte Erzeugnis handelt es sich um eine 10 x 70 x 12 cm (T x B x H) große Deckenleuchte, bestehend aus einem schwarz beschichteten, quaderförmigen Metallgehäuse und vier darauf befestigten Leuchtenköpfen aus rauchfarbenem, transluzentem Glas. Die LED-Lichtquellen sind unter einer becherförmigen Abdeckung aus weißem, transluzentem Kunststoff  im Leuchtenkopf fest verbaut. Weder das Glas, der Kunststoff, noch das Metall bestimmen den stofflichen Charakter der Leuchte. Somit ist der stoffliche Charakter ist nicht ermittelbar. Die Einreihung erfolgt in die zuletzt genannte Unterposition, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Kein Hinweis auf Handarbeit. Der elektrische Beleuchtungskörper ist als "elektrische Leuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Deckenleuchte, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen bestimmt, nicht handgearbeitet, nicht für zivile Luftfahrzeuge, aus unedlem Metall" einzureihen.

DEBTI3166/26-19405119090

Bei der durch Abbildungen und Beschreibung veranschaulichten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware aus einer elektrischen Wand- bzw. Deckenleuchte (charakterbestimmend aufgrund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung) und einer Schalldämmung. Die etwa 31 x 115 x 6 cm (T x B x H) große Leuchte besteht aus einem quaderförmigen Metallgehäuse (Eisen), einer Schicht Schalldämmung (aus Baumwollfilz), acht darauf montierte Holzleisten (Eiche) und fest verbauten LED-Lichtquellen unter einer transluzenten Abdeckung aus weißem Kunststoff. Das Erzeugnis ist dazu bestimmt, in Innenräumen (IP20) direkt an das Stromnetz angeschlossen und mittels einer Fernbedienung bedient zu werden. Ein charakterbestimmender Stoff der aus Metall, Kunststoff, Baumwollfilz und Holz bestehenden Leuchte ist nicht ermittelbar (Kunststoffabdeckung und Holz im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild / Metallgehäuse im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als stabilitätsverleihendes Element / Filz im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung). Daher erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte Unterposition der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrische Wand- bzw. Deckenleuchte, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen bestimmt, aus Metall, Filz und Holz, nicht handgearbeitet, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI