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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DE23124/11-19405102190

Sog. "Halogen-Aufbauleuchte MAXI, Art. 01635T48098" Es handelt sich um eine elektrische Leuchte, im Wesentlichen bestehend aus einem runden goldfarbenen Kunststoffring (Durchmesser ca. 8 cm, Höhe ca. 2,5 cm ) mit integrierter runder Lampenfassung aus schwarzem Kunststoff mit elektrischen Anschlüssen, einem metallenen Reflektor mit Halogenglühlampe (12 V/10 W), und einer - in einem goldfarbenen Kunststoffring eingelassenen - mattierten Abdeckung in einem festverschraubten Gehäuse. Die Lampenfassung und der Kunststoffring sind mit drei Löchern zur Deckenbefestigung versehen. Charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und das Erscheinungsbild sind die Bestandteile aus Kunststoff. Die Leuchte ist in einem Kunststoffbeutel und einem Karton verpackt. Die Ware ist als "elektrische Wand- bzw. Deckenleuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, von der mit Glühlampen verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DE6245/11-19405102190

Sog. Acrylstern, s. Foto, im Wesentlichen bestehend aus: einem ca. 58 x 58 cm großen Korpus aus klarsichtigem Kunststoff in Form eines achtzackigen Sternes mit integrierten in Reihe geschalteten kleinen Glühlampen, ausgestattet mit einem ca. 1,5 m langen Netzkabel und einem Transformator mit Stecker, verpackt in einem Karton. An einem Ende des Sternes befindet sich eine Aufhängevorrichtung aus Kunststoff in Form eines Dreiecks (ca. 3 x 5 cm groß) zum Befestigen des Beleuchtungskörpers an der Wand. Die Wandleuchte dient der Beleuchtung von Innenräumen. Die beschriebene Ware ist als "elektrische Wandleuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, von der mit Glühlampen verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DE2357/11-19405102190

Sog. PIR Wandstrahler, siehe Foto. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Leuchte zur Wandmontage oder z.B. einen Pfosten, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit eingebautem Bewegungsmelder und elektrischer Ausstattung, einem auf das Gehäuse montierten Strahler mit Reflektor, eingebauter LED und transparenter Abdeckscheibe und einem separaten Solarmodul in einem Rahmen, ebenfalls mit einer Halterung aus Kunststoff sowie elektrischem Anschlusskabel. Bei Bewegungen oder Dunkelheit schaltet sich die Leuchte ein. Charakterbestimmender Bestandteil der aus Bewegungsmelder und Leuchte zusammengesetzten Ware ist insbesondere im Hinblick auf die Verwendung der Beleuchtungskörper. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper (Wandleuchte), aus Kunststoff, von der mit LED verwendeten Art, in Form einer zusammengesetzte Ware, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DE13016/10-19405102190

Deckenpendelleuchte, Art. 155510, s. Foto. Es handelt sich um eine elektrische Leuchte, im Wesentlichen bestehend aus einem halbkugelförmigen Lampenschirm aus lackiertem, glasfaserverstärktem Kunststoff (charakterbestimmend aufgrund seines Umfangs) mit einem Durchmesser von 38 cm, einer verchromten Deckenrosette aus Metall und einem textilummantelten Kabel mit Metalldrahtverstärkung. Sie ist mit elektrischer Ausstattung und einer E 27 Fassung für Glühlampen versehen. Die beschriebene Ware ist als "elektrische Deckenleuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, von der mit Glühlampen verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DE18857/09-19405102190

Elektrische Deckenleuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, von der mit Glühlampen verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge, sog. Pendel, mit klarem Kunststoffbehang, Art.-Nr. R 1147-03, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Pendel, einer Deckenaufhängevorrichtung, einer Lampenfassung mit einem E 27 Schraubgewinde sowie elektrischer Ausstattung, - drei untereinander angeordneten und mit drei Metallketten verbundenen Metallringe (Durchmesser: ca. 26, 20,5 bzw. 15,5 cm), - zahlreichen Kunststoffketten in Form aneinandergereihten facettengeschliffenen Perlen und Tropfen. Die Kunststoffketten werden an die Metallringe gehängt und bewirken durch Reflexion bzw. Streuung des Lichtes bestimmte Lichteffekte (ähnlich einem Kristalllüster). Der Kunststoff bildet aufgrund seines Umfangs sowie seiner Bedeutung hinsichtlich der Verwendung der Ware als Deckenleuchte den charakterbestimmenden Stoff. Die Ware ist noch nicht zusammengesetzt mit einer Anleitung in einem Karton verpackt. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI