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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE12929/13-19405403100

Es handelt sich um ein Nachtlicht für Babys und Kleinkinder, das aus einem Gehäuse aus Kunststoff besteht, das oberseitig von einer lichtdurchlässigen, weißen Abdeckung mit kindlichen Motiven abgeschlossen wird und in dem unterseitig ein Batteriefach untergebracht ist. Im Gehäuse ist eine Glühlampe untergebracht, die durch Drücken der Abdeckung ein- und ausgeschaltet werden kann. Das Nachtlicht kann an der Öse auf der Rückseite an der Wand aufgehängt werden. Es kann aber auch überall liegend platziert werden. Das Nachtlicht gibt es in drei Ausführungen als Stern, Sonne und Mond. Die Ware ist in einer Sichtverpackung mit Papprücken verpackt. Die Ware ist als "anderer als von den Unterpositionen 9405 10 bis 9405 4010 erfasster elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Nachtlicht aus Kunststoff, von der mit Glühlampen verwendeten Art" einzureihen.

DE5198/13-19405403100

Die sog. "Silhouette" stellt sich als Beleuchtungskörper in Form eines Tannenbaums, eines Engels, eines Sterns bzw. eines Rentiers dar. Das Erzeugnis besteht jeweils aus einem weißen Kunststoffrahmen, an dem eine Lichterkette mit 50 weißen Brennstellen, einer ca. 1,5 m langen Zuleitung und einem Transformator befestigt ist. Die Ware dient der Beleuchtung im Innenbereich und ist in einem bedruckten Karton verpackt. Sie ist als "anderer als von den Unterpositionen 9405 10 bis 9405 4010 erfasster, elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, von der mit Glühlampen verwendeten Art" einzureihen.

DE5395/13-19405403100

Sog. "Ersatz-Stern, Art.-Nr. 983432", in Form eines ca. 10 cm großen, fünfzackigen, transparenten Sterns aus Kunststoff, in dem sich 10 klare Pisello-Brennstellen befinden. Das Erzeugnis ist an einem der Zacken mit elektrischer Ausstattung in Form eines Schraubgewindes (E 10 Sockel) ausgestattet, mit dem der Ersatzstern in eine Lampanfassung gedreht werden kann. Die Ware, die für sich betrachtet bereits einen Beleuchtungskörper darstellt, ist als Ersatzstern für eine Sternenlichterkette bestimmt. Das Erzeugnis ist in einer Blisterverpackung aufgemacht. Der sog. Ersatz-Stern ist als "anderer als von den Unterpositonen 9405 10 bis 9405 30 erfasster, elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, von der mit Glühlampen verwendeten Art" einzureihen.

DE2855/13-19405403100

Sog. "PM NL 100 031 Orientierungslicht" in Form eines Nachtlichts, bestehend aus einer runden transparenten Abdeckung auf der Vorderseite (Durchmesser ca. 4,5 cm) und einem Stecker auf der Rückseite. Das Erzeugnis ist mit zwei Glühlampen bestückt und dient bei Nacht als Orientierungslicht. Die Ware ist auf einer Pappkarte mit stabiler und durchsichtiger Kunststofffolie für den Einzelverkauf aufgeblistert. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den Unterpositionen 9405 1021 bis 9405 4010 erfasst, aus Kunststoff, von der mit Glühlampen verwendeten Art" einzureihen.

DE5428/13-19405403100

Sog. Ersatz-Stern, Art. Nr. 983401, s. Foto. Es handelt sich um einen Beleuchtungskörper in Form eines ca. 17 cm großen, dreidimensionalen, fünfzackigen, transparenten Kunststoffsternes. Er enthält eine Lichterkette aus 15 durch Kabel miteinander verbundene Glühlämpchen, die entlang der Konturen im Innern des Sternes befestigt sind. Am Ende einer Zacke ist als elektrische Ausrüstung ein Schraubgewinde aus Metall befestigt, mit dem das Erzeugnis in eine Lampenfassung eingepasst werden kann. Das Erzeugnis, das selbst bereits einen Beleuchtungskörper darstellt, ist als Ersatzstern für eine Sternenlichterkette bestimmt. Das Erzeugnis ist in einer Blisterverpackung aufgemacht. Die beschriebene Ware ist als "anderer als von den Unterpositionen 9405 10 bis 9405 30 erfasster, elektrischer Beleuchtungskörper aus Kunststoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen, von der mit Glühlampen verwendeten Art" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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