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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI29450/21-19405403990

Bei dem sog. Nachtlicht in Dinosaurierform aus Kunststoff handelt es sich um einen ca. 25 cm x 19 cm (H x B) großen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem grünen transparenten innen hohlen Kunststoffgehäuse in Form eines auf einem Hügel stehenden Dinosauriers mit integriertem weiß leuchtendem LED-Leuchtmittel. Der Hügel dient als Sockel und ist an der Unterseite mit einem Batteriefach und einem Ein-/Ausschalter sowie einer Timerfunktion ausgestattet. Beim Einschalten wird ein dezentes Licht nach außen abgegeben. Das Erzeugnis dient als Orientierungslicht bei Nacht (Nachtlicht). Es handelt sich nicht um Spielzeug der Position 9503, da das Erzeugnis aufgrund seiner Beschaffenheit nicht zur spielerischen Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen bestimmt und geeignet ist. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen 9405 10 bis 9405 4010 erfasst, aus Kunststoff, von der mit Leuchtdioden verwendeten Art, anderer als in der Unterposition (TARIC) 9405 4039 70 genannt" einzureihen.

DEBTI26266/21-19405403990

Bei der sog. "Handleuchte LED", Art-Nr. 0090960505 handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem röhrenförmigen, zur Hälfte transparenten Kunststoffgehäuse mit integriertem LED-Leuchtmittel (12 LED, 230 V, max. 7 W), einer Kappe mit Aufhängehaken an einem Ende, einem Kunststoffgriff am anderen Ende und einer ca. 5 m langen Zuleitung mit Netzstecker. Die Leuchte dient zur Verwendung als tragbare Leuchte (Handleuchte) ohne eigene Stromquelle oder zum Aufhängen (bspw. in einer Werkstatt) und weist einen IP-54-Standard auf. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen 9405 10 bis 9405 4010 erfasst, aus Kunststoff, von der mit Leuchtdioden verwendeten Art, anderer als von der Unterposition (TARIC) 9405 4039 70 0 erfasst" einzureihen.

DEBTI26267/21-19405403990

Bei der sog. "LED Handleuchte 6 W", Art-Nr. 0090960903 handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem röhrenförmigen, transparenten Kunststoffgehäuse mit integriertem LED-Leuchtmittel (6 LEDs), einer Kappe aus Kunststoff mit Aufhängehaken an einem Ende, einem Kunststoffgriff am anderen Ende und einer ca. 5 m langen Zuleitung mit Netzstecker. Die Leuchte dient zur Verwendung als tragbare Leuchte (Handleuchte) ohne eigene Stromquelle oder zum Aufhängen (bspw. in einer Werkstatt). Das Erzeugnis ist als "anderer elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen 9405 10 bis 9405 30 erfasst, kein Scheinwerfer, aus Kunststoff, von der mit Leuchtdioden verwendeten Art, nicht von der Unterposition (TARIC) 9405 4039 70 erfasst" einzureihen.

DEBTI30383/21-19405403990

Bei der sog. „LED-Pflanzenleuchte Parkside PPL 10 A2“ handelt es sich um einen ca. 46 x 18,5 x 8,5 cm (L x B x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper, der zur Aufzucht bzw. zur Überwinterung von Pflanzen verwendet wird. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem rechteckgien Behältnis aus Kunststoff, das mit einem Wasserstandsanzeiger sowie zehn runden Aussparungen (mit eingesetzten Pflanzbehältern) versehen ist. Unmittelbar über dem Pflanzgefäß ist eine elektrische LED-Leuchte (max. 20 W) mit Kunststoffgehäuse und einer Streuscheibe aus Kunststoff angebracht, die über seitliche Schienen aus Kunststoff in der Höhe angepasst werden kann. Insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung wird der Charakter der zusammengesetzten Ware durch die Leuchte bestimmt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, von der mit LED verwendeten Art, anderer als von der Unterposition (TARIC) 9405 4039 70 erfasst" einzureihen.

DEBTI24155/21-19405403990

Bei der sog. LED Pflanzenleuchte 80 W handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper, im Wesentlichen bestehend aus einem quadratischen, ca. 26 cm x 26 cm x 4,5 cm (L x B x H) großen Kunststoffgehäuse mit integriertem im Dauerlicht rot, blau und weiß leuchtendem LED-Leuchtmittel, einer farblosen Kunststoffabdeckung und elektrischer Ausstattung. Das Erzeugnis ist mit einer Zuleitung mit Netzstecker, einem Ein-/Ausschalter und einer Aufhängevorrichtung (Metalldraht mit Karabinerhaken) ausgestattet. Techn. Daten (auszugsweise): - Leuchtmittelanzahl: 100 LED - Leistung: 80 W - Abstrahlwinkel: 120° Das Erzeugnis ist zum Aufhängen bspw. an Regalen bestimmt und dient zu Beleuchtungszwecken bei der Aufzucht von Pflanzen. Die Ware ist mit einer Bedienungsanleitung in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen 9405 10 bis 9405 4010 erfasst, aus Kunststoff, von der mit Leuchtdioden verwendeten Art, anderer als in der Unterposition (TARIC) 9405 4039 70 genannt" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI