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ATBTI2021000182-DEC9405409100

Halogen-Strahler, bestehend aus - einem stufenlos verstellbaren rechteckigen Gehäuse aus Aluminiumguss mit viereckigem Reflektor, elektrischer Ausstattung und 1000 Watt Halogenlampe, - einer klaren Abdeckscheibe aus temperaturbeständigem Schutzglas mit Schutzgitter, - herausgeführtem 1,5 m langen Netzkabel und Stecker sowie - Stahlrohrgestell mit Standfuß und schaumstoffisoliertem Tragegriff. Die Leuchte dient dem hellen Ausleuchten einer Fläche im Außen- oder Innenbereich mittels des Reflektors. (Angaben laut Antragsteller)

ATBTI2021000181-DEC9405409100

Halogen-Strahler, bestehend aus - einem stufenlos mittels Knebelschraube verstellbaren rechteckigen Gehäuse aus Aluminiumguss mit viereckigem Reflektor, elektrischer Ausstattung und 400 Watt Halogenlampe, - einer klaren Abdeckscheibe aus temperaturbeständigem Schutzglas mit Schutzgitter, - herausgeführtem 2,5 m langen Netzkabel und Stecker sowie - Stahlrohrgestell mit Standfuß und schaumstoffisoliertem Tragegriff. Die Leuchte dient dem hellen Ausleuchten einer Fläche im Außen- oder Innenbereich mittels des Reflektors. (Angaben laut Antragsteller)

DEBTI25006/19-19405409100

Bei dem sog. Adventsleuchter, Natur, Art. 8582068, handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper in Form eines Schwibbogens, bestehend aus einem treppenförmigen ca. 40 cm x 5 cm x 30 cm (L x B x H) großen Holzbogen mit sieben darauf befestigten Kerzennachbildungen. Der Korpus der Kerzen besteht aus Kunststoff und ist mit einer Flammennachbildung (Glühlampen, 3 W) aus Kunststoff versehen. Im eingeschalteten Zustand wird ein Flammen imitierendes Dauerlicht abgegeben. Die Kerzennachbildungen sind mit grünen Zierkränzchen aus Kunststoff versehen. Das Erzeugnis ist mit einem Netzstecker und einem Ein-/Ausschalter ausgestattet. Es dient zu Beleuchtungszwecken im Innenbereich und wird üblicherweise auf die Fensterbank gestellt. Der charakterbestimmende Stoff wird insbesondere aufgrund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Form- und Stabilitätsgeber durch das Holz bestimmt. Die Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen 9405 10 bis 9405 4010 erfasst, aus Holz, von der mit Glühlampen verwendeten Art" einzureihen.

DEBTI25527/17-194054091

Es handelt sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper in Form eines quaderförmigen, ca. 565 mm x 365 mm x 1.485 mm (L x B x H) großen Erzeugnisses, im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen Korpus aus Metall (charakterbestimmender Stoff nach dem Umfang und Gesamterscheinungsbild), einem ebenfalls rechteckigen Aufsatz aus transparentem Kunststoff und ein in den Metallkorpus eingefügtes, elektrisch betriebenes Dampf-Feuer, das über ein Feuerbett, einen Wassertank, einen Rauch und Flammengenerator und Halogen-Leuchtmittel (mit GU5.3-Sockel, 12 V, 45 W) verfügt, mit deren Einsatz der Flammeneffekt entsteht. Das Erzeugnis dient zur effektvollen Beleuchtung in der Art eines dekorativen Kamins. Es verfügt nicht über eine Heizfunktion. Die Ware ist als "anderer, als von den Unterpositionen 9405 10 bis 9405 4010 erfasster, elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Metall, von der mit Glühlampen verwendeten Art" einzureihen.

DE27321/16-19405409100

Bei der sog. Salzkristall-Lampe handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Beleuchten). Die Warenzusammenstellung besteht aus einer elektrischen Leuchte der Position 9405 (charakterbestimmend hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung) und zwei in einem Beutel verpackten Glühlampen der Position 8539. Die ca. 11,5 cm x 11 cm (H x d) große, zylinderförmige elektrische Leuchte besteht aus einem kreisförmigen Kunststoffsockel (H: 1,5 cm), einem oben offenen Gehäuse aus farblosem Kunststoff mit im Innenraum lose platzierten, rosafarbenen, unterschiedlich großen (L: ca. 2-4 cm; B: ca. 1-3 cm) Salzkristallen und eingesetzter Glühlampe als Leuchtmittel. Sie ist mit einer E10 Fassung, einem USB-Anschlusskabel, einem Adapter mit Netzstecker und einem EIN/AUS-Schalter ausgestattet. Ein charakterbestimmender Stoff der aus Kunststoff und Salzkristallen bestehenden Leuchte ist nicht feststellbar (Kunststoff als Form und Stabilität verleihendes Material; Salzkristalle aufgrund des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes), daher erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Die Salzkristall-Leuchte ist lt. ASt. für eine 2,5 W Glühlampe als Leuchtmittelart bestimmt (da die Glühlampe die Salzkristalle erwärmt, wobei die Anionen der Salzkristalle in die Luft freigesetzt werden und anschließend eine stressabbauende Atmosphäre erzeugt wird). Sie ist noch nicht zusammengesetzt und dient der Innenbeleuchtung. Zwei in einem Beutel verpackte Glühlampen (2,5 W) dienen als Ersatzlampen für die Leuchte. Die Warenzusammenstellung ist in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen 9405 10 bis 9405 4010 erfasst, aus anderen Stoffen (Salzkristall), von der mit Glühlampen verwendeten Art" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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