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2 Ergebnisse für "9405413100"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

940541310010andere6%
940541310080aus Kunststoffen6%
DEBTI50586/25-19405413100

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper in Form einer weißen lichtdurchlässigen Kunststoffkugel mit einer abgeflachten Seite (d: 30 cm) und  einer im Innenraum integrierten im Dauerlicht wahlweise weiß oder farbig leuchtenden LED-Lichtquelle. Das Erzeugnis ist mit einem Solarmodul und einem Akkumulator ausgestattet. Es wird mittels Erdspieß im Boden befestigt und dient zu Beleuchtungszwecken im Außenbereich bspw. im Garten. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI2612/26-19405413100

Bei der durch Beschreibung und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um eine 270 x 80 x 55 mm (B x H x T) große, elektrische, quaderförmige Leuchte zur Innenausstattung (IP20 lt. Astin), bestehend aus einem Kunststoffkörper zur Befestigung sowie Aufnahme der elektrischen Bauteile, wie der fest verbauten LED-Lichtquellen, zweier Ausschalter und einer transparenten Kunststoffabdeckung, als Diffusor. Zur elektrischen Ausstattung gehören fünf wechselbare HR6-Akkumulatoren, sowie mit Kabel und Hohlstecker verbunden, ein Infrarot-Näherungs-Schwellenwertschalter und ein Fotovoltaikmodul. Die Leuchte ist gleichermaßen als Wandleuchte (z. B. in der Garage) oder als universell montierbare Leuchte netzunabhängig nutzbar. Sie ist daher der zuletzt genannten Unterposition der gleicher-maßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuzuweisen. Sie ist gemeinsam mit Bedienungsanleitung und Montagematerial in einem Karton verpackt. Das noch nicht vollständig zusammengesetzte Erzeugnis ist als „elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 31 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI2616/26-19405413100

Bei der durch Beschreibung und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper aus weißem, transluzentem Kunststoff in Form eines fünfzackigen, innen hohlen, etwa 55 cm x 10 cm (B x T) großen Sterns und elektrischer Ausstattung. Dazu zählen, neben den an der Rückseite des Sterns fest verbauten LED-Lichtquellen, eine mittels Kabel verbundene PV-Einheit mit einem Batteriefach, einem Dämmerungsschalter, einem Schalter und einem Akkumulator. Das Erzeugnis dient zu vielseitigen Beleuchtungszwecken im Außenbereich (IP44), bspw. im Garten und verfügt neben einen Metallhaken über eine Wandhalterung und einen Erdspieß aus Kunststoff. Die noch nicht vollständig zusammengesetzte Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 31 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI2621/26-19405413100

Bei der durch Beschreibung und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper in Form einer Nachbildung einer zylinderförmigen Kerze (H: etwa 10 cm; d: etwa 7,5 cm) mit elektrischer Ausstattung. Der mit einem Hohlraum versehene Korpus der Kerze und die starre Flammennachbildung bestehen aus Kunststoffen. Die elektrische Ausstattung weist ein Batteriefach zur Aufnahme von zwei AA Batterien, fest verbaute LED-Lichtquellen sowie eine Fernbedienung auf. Die Kerze ist für Beleuchtungszwecke im Innen- und Außenbereich (IP44) vorgesehen. Die Ware ist mit einer Gebrauchsanleitung in einem bedruckten Karton verpackt. Das Set ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, aus-schließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI1961/26-19405413100

Bei dem durch ein Warenmuster, Abbildung und Beschreibung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen etwa 19 x 5 cm (H x d) großen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem etwa 11 cm großen, zylindrischen Korpus und einem abnehmbaren Erdspieß (H etwa 9 cm) aus Kunststoff.  Außen sind am Korpus zwei Ringe aus Edelstahl als Verzierung angebracht. Der untere (H etwa 3 cm) verdeckt die Aufnahme des Erdspießes und der obere (H etwa 2 cm) die elektrische Ausstattung, wie eine weiß leuchtende LED-Lichtquelle, einen Schalter, einen Akkumulator und eine PV-Einheit. Das Erzeugnis dient der Außenbeleuchtung bspw. im Garten.  Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Wegeleuchte bestimmt der Kunststoff als stabilitätsverleihendes Element und lichtlenkendes Element den Charakter der Leuchte. Die Ware ist als „elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 31 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen“ einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI