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1 Ergebnisse für "9405413990"

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Siehe auch

940541399080andere6%
DEBTI50584/25-19405413990

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 16 cm x 44,5 cm (d x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem silberfarbenen Metallstab, einem kreisrunden Metallaufsatz mit integrierter im Dauerlicht weiß leuchtender LED-Lichtquelle und einer lichtdurchlässigen Kunststoffabdeckung. Das Erzeugnis ist mit einem Solarmodul und einem Bewegungssensor ausgestattet. Es ist zur Befestigung im Boden mittels einer mit Lochungen zur Montage versehenen Metallplatte oder einem Erdspieß aus Kunststoff konzipiert und zur Verwendung im Außenbereich, bspw. im Garten oder Eingängen bestimmt. Der stoffliche Charakter der Leuchte wird aufgrund des Umfangs, des äußeren Erscheinungsbildes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Form und Stabilität verleihend) durch das Metall bestimmt. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI3462/26-19405413990

Bei der durch Beschreibung und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper aus einem zylinderförmigen, etwa 4 cm hohen Kunststoffsockel in Flechtoptik, einem zylinderförmigen, etwa 11 cm hohen Lampenschirm (beide d: 10 cm) aus weißem mattiertem Glas sowie elektrischer Ausstattung. Dazu zählen eine fest verbaute LED-Lichtquelle, ein wechselbarer Akkumulator, ein Schalter und eine PV-Einheit. Die Leuchte dient vielfältigen Beleuchtungszwecken im Außenbereich (IP44). Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Kunststoffsockel als stabilitätsverleihendes Element / Lampenschirm aus Glas als Lichtlenkendes Element) ist der charakterbestimmende Stoff nicht ermittelbar. Nach dem Umfang bestimmt das Glas gegenüber dem Kunststoff den stofflichen Charakter der Leuchte. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Die Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 31 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Glas, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI3463/26-19405413990

Bei der durch Beschreibung und Abbildung veranschaulichten Ware handelt es sich um eine elektrische Gartenleuchte. Sie besteht aus einem etwa 11,5 cm langen Erdspieß aus Kunststoff, einem Verbindungsrohr aus Edelstahl (d: etwa 2 cm), einem Leuchtenkopf aus klarsichtigem Kunststoff, einem Diffusor aus geriffeltem Kunststoff und elektrischer Ausstattung unter einem Ring aus Edelstahl (zusammen, ohne Erdspieß: 15 x 38 cm - d x H). Zur elektrischen Ausstattung zählen eine PV-Einheit, ein Akkumulator, ein Schalter, zwei LED-Lichtquellen und ein Dämmerungsschalter. Die Leuchte verbreitet bei eintretender Dunkelheit Licht und dient der Außenbeleuchtung (IP44). Nach dem Umfang, dem äußeren Erscheinungsbild und der Bedeutung für die Verwendung bestimmt keiner der Stoffe, Kunststoff oder unedles Metall, den Charakter der Leuchte, daher erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte Unterposition der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 31 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI1914/26-19405413990

Bei dem durch ein Warenmuster, Abbildung und Beschreibung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen noch nicht vollständig zusammengesetzten, elektrischen Beleuchtungskörper in Form eines Lampions, bestehend aus einem etwa 20 cm großen kugelförmigen Lampenschirm aus formgebenden Kunststoffringen mit von außen bespanntem Spinnstoffgewebe (lt. Antrag aus Nylon) und zwei Kunststoffzylindern. Der untere Zylinder (etwa 6,5 x 1,8 cm – d x H) dient zur Aufnahme eines etwa 19 x 6 cm (H x B) Abstandshalters zum oberen Zylinder (etwa 7,2 x 2,7 cm – d x H), der die elektrische Ausstattung beinhaltet. Dazu zählen eine weiß leuchtende LED-Lichtquelle, ein Schalter, ein Akkumulator und eine etwa 3 x 3 cm große PV-Einheit. Das Erzeugnis dient aufgrund der fotovoltaischen Ausstattung vorwiegend der Außenbeleuchtung und wird mittels eines Hakens bzw. Bügels an vielfältigen Orten angebracht. Insbesondere aufgrund des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes bestimmen die Anteile aus Spinnstoff gegenüber dem Kunststoff den stofflichen Charakter der Ware. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI1917/26-19405413990

Bei dem durch ein Warenmuster, Abbildung und Beschreibung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen noch nicht vollständig zusammengesetzten, elektrischen Beleuchtungskörper in Form eines Lampions, bestehend aus einem etwa 20 cm großen, doppelkegelförmigen Lampenschirm aus formgebenden Kunststoffringen mit von außen bespanntem Spinnstoffgewebe (lt. Antrag aus Nylon) und zwei Kunststoffzylindern. Der untere Zylinder (etwa 6,5 x 1,8 cm – d x H) dient zur Aufnahme eines etwa 19 x 6 cm (H x B) Abstandshalters zum oberen Zylinder (etwa 7,2 x 2,7 cm – d x H), der die elektrische Ausstattung beinhaltet. Dazu zählen eine weiß leuchtende LED-Lichtquelle, ein Schalter, ein Akkumulator und eine etwa 3 x 3 cm große PV-Einheit. Das Erzeugnis dient aufgrund der fotovoltaischen Ausstattung vorwiegend der Außenbeleuchtung und wird mittels eines Hakens bzw. Bügels an vielfältigen Orten angebracht. Insbesondere aufgrund des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes bestimmen die Anteile aus Spinnstoff gegenüber dem Kunststoff den stofflichen Charakter der Ware. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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