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DEBTI27202/25-19405494000

Bei dem sog. Erdspieß mit Gartenspot 1-fach, Art. 0595001555 handelt es sich um einen ca. 170 mm x 140 mm x 80 mm (L x B x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper aus grünem Kunststoff, im Wesentlichen bestehend aus einem annährend zylinderförmigen schwenkbaren Lampenkopf mit integrierter E 27-Lampenfassung zur Aufnahme von verschiedenen PAR 38 Leuchtmitteln (max. 80 W Halogen oder max. 18 W LED), einem stabförmigen Ständer mit Erdspieß und einem Standfuß. Das Erzeugnis ist mit einer ca. 1,4 m langen Zuleitung mit Netzstecker ausgestattet. Die Ware dient vielfältigen Beleuchtungszwecken im Außenbereich (IP 44), z.B. im Garten oder der Terrasse. Aufgrund der technischen Daten der geeigneten Leuchtmittel (Halogen PAR 38: 700 lm; 30° Abstrahlwinkel bzw. LED PAR 38: 1680 lm; 38° Abstrahlwinkel) handelt es sich nicht um einen Scheinwerfer. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI22668/25-19405494000

Die sog. Handleuchte Kunststoff, Art.-Nr. 0090810511, besteht im Wesentlichen aus einer E27-Lampenfassung (Leuchtmittel nicht enthalten) mit einer zylindrischen Abdeckung aus Glas und einem schwarzen Griff mit einem Schutzgitter inklusive Aufhängehaken aus Kunststoff sowie einer 5 m langen Zuleitung mit Netzstecker. Das Erzeugnis dient zur Verwendung als tragbare Leuchte ohne eigene Stromquelle oder zum Aufhängen beispielsweise in einer Werkstatt. Charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf den Umfang ist der Kunststoff. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI17666/25-19405494000

Das sog. "Nachtlicht mit Dämmerungsautomatik", Artikel-Nr. 0502235555, besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse aus Kunststoff (Abmessungen ca. 69 x 39 x 66 mm, L x B x H/T) mit einem E14-Sockel für eine Anwendung bis maximal 5 W und einem Stecker auf der Rückseite (Eingangsspannung 230 V) sowie einer transparenten Abdeckung und einem Dämmerungssensor auf der Vorderseite. Die elektrische Leuchte kann mit unterschiedlichen Leuchtmitteln, die den Sockel E14 aufweisen, betrieben werden (max. Leistung 5W). Sie dient als Nachtlicht, das sich unter einer Beleuchtungsstärke von 10 Lux einschaltet. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, kein Scheinwerfer, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI33396/24-19405494000

Bei der sog. Outdoor-Kugelleuchte handelt es sich um eine kugelförmige, im Durchmesser 20 cm große Leuchte aus weißem, lichtdurchlässigem Kunststoff für den Außenbereich (IP 44). Sie ist mit einer E-27 Fassung zur Verwendung unterschiedlicher Leuchtmittel, einer 5 m langen Zuleitung mit Kabel und Stecker und einem Erdspieß aus Kunststoff ausgestattet. Die Ware ist in einem buntbedruckten Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI33399/24-19405494000

Bei der sog. Outdoor-Kugelleuchte handelt es sich um eine kugelförmige, im Durchmesser 30 cm große Leuchte aus weißem, lichtdurchlässigem Kunststoff für den Außenbereich (IP 44). Sie ist mit einer E-27 Fassung zur Verwendung unterschiedlicher Leuchtmittel, einer 5 m langen Zuleitung mit Kabel und Stecker und einem Erdspieß aus Kunststoff ausgestattet. Die Ware ist in einem buntbedruckten Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI