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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEB/2289/06-19502101090

Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, auch bekleidet, aus Kunststoff, nicht handgearbeitet, Bestandteil des sog. Sets "Bubble Fairy" aus dem "Steffi Love" - Sortiment. Die Puppe ist ca. 30 cm groß, besteht aus Kunststoff und stellt eine junge Frau dar. Sie hat lange, hochgesteckte, blonde Haare, bewegliche Arme sowie Beine, einen drehbaren Kopf und ist mit einem abnehmbaren, blütenförmigen, kurzen Rock aus Spinnstoff und einem aufgemalten Bikinioberteil bekleidet. Die Puppe dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und ist gemeinsam mit Seifenblasenspielzeug und einer Seifenlösung, die nicht Gegenstand dieser vZTA sind, in einem bedruckten Pappkarton mit Klarsichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein gemeinsamer Bedarf ist nicht vorhanden. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/2214/06-19502101090

Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, aus Kunststoff, nicht handgearbeitet, sog. Skelett. Die Puppe stellt ein menschliches Skelett dar und ist ca. 6,8 cm groß. Das Gerippe besteht aus weichem Kunststoff und ist aufgrund dieses flexiblen Materials beweglich. Die Puppe dient hauptsächlich der Dekoration des Halloweenfestes. Die Ware ist im Set in Form von fünf orangefarbenen und fünf schwarzen Skeletten in einer klarsichtigen Kunststofftüte mit einem bedruckten Pappaufhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/2178/06-19502101090

Bekleidete Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, aus Kunststoff, nicht handgearbeitet, in Form einer zusammengesetzen Ware, als 2-er Set, sog. Schwimmer. Es handelt sich um zwei ca. 8 cm große Puppen ganz aus Kunststoff (charakterbestimmend aufgrund der Bedeutung für die Verwendung), mit beweglichen Armen und Beinen, einen Mann und eine Frau darstellend. Sie tragen aufgemalte Schwimmkleidung, Schwimmkappe und Schwimmbrille. Seitlich am Körper ist jeweils ein Kunststoffknopf befestigt, mit dem der im Körper eingebauten Aufziehmotor aktiviert werden kann. Zieht man ihn auf, werden Arme und Beine in Schwimmbewegungen bewegt, so dass die Puppen im Wasser schwimmen können. Jede der Puppen wird von der o.a. Codenummer erfasst. Sie sind gemeinsam in einer klarsichtigen Kunststofftüte verpackt. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/2121/06-19502101090

Puppe, Nachbildung von Menschen darstellend, auch bekleidet, aus Kunststoff, nicht handgearbeitet, in Form einer Prinzessin des sog. "Butterfly Princess Sets" aus dem "Steffi Love" - Sortiment. Die Puppe ist ca. 30 cm groß und besteht aus Kunststoff. Sie hat lange blonde Haare, bewegliche Arme sowie Beine und einen drehbaren Kopf. Die Haare sind zu einem Pferdeschwanz gebunden. Die Prinzessin ist mit einem langen Kleid aus rosafarbenem Spinnstoff sowie rosafarbenen Absatzschuhen bekleidet und lässt sich vollständig entkleiden, da die Kleidung z.T. mit Gummizug und Klettverschluss versehen ist. Die Puppe dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und ist gemeinsam mit Lipgloss, einer Spielzeughaarbürste, Spielzeughaarspangen und Haarspangen mit künstlichen Haarsträhnen, die allesamt nicht Gegenstand dieser vZTA sind, in einem bedruckten Pappkarton mit Klarsichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein gemeinsamer Bedarf ist nicht vorhanden. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/1904/06-19502101090

Puppe aus Kunststoff, nicht handgearbeitet in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht, so genannter Deko-Zwerg aus Steinharz mit Stoffbeinen. Es handelt sich um eine ca. 24 cm große Nachbildung eines Menschen, einen Zwerg mit Zipfelmütze darstellend. Er hält einen Blumenstrauß und eine Gießkanne in den Händen. Der ca. 13,5 cm hohe Oberkörper (Kopf bis zum Rumpf) und die Füße bestehen aus Kunststoff (Steinharz). Die Beine bestehen aus textilem Material, sind gefüttert und beweglich. Hinsichtlich der stofflichen Zusammensetzung der Ware ist Kunststoff charakterbestimmend. Bei der Dekorationspuppe handelt es sich um einen Kantenhocker bzw. Kantensitzer, der z.B. auf eine Tischecke gesetzt werden kann, so dass die Beine beweglich herunterhängen. Bild der Ware unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI