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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEB/2590/06-19502109090

Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet, in Form einer zusammengesetzten Ware, sog. "Pimpelchen - Mein kleiner Kuschelzwerg", Art. Nr. 6785. Es handelt sich um eine ca. 24 cm große Puppe in Gestalt eines Zwerges, aus verschiedenfarbigen (unifarbenen, gepunkteten und gestreiften) Spinnstoffen, die mit Watte und körnigem Material gefüllt sind. Die Puppe ist mit Schlenkerarmen und -beinen ausgestattet, Augen, Nase und Mund sind aufgestickt. Auf dem Kopf trägt sie eine angenähte Zipfelmütze, dessen Spitze einen Knoten aufweist. Zwischen Kopf und Beinen ist eine ca. 8 cm breite Lasche (ebenfalls aus gepunktetem Spinnstoff) festgenäht, in die ein ca.10 cm x 9 cm großes -wieder entnehmbares- Stoffbuch eingeschoben und mit Klettverschluss verschlossen wird. Das Buch besteht aus acht Seiten aus unifarbenen oder gepunkteten Spinnstoffen aus Samtgewirke, Cordsamt oder Gewebe, auf die unterschiedliche Motive aus Spinnstoffen (Herz, Schmetterling, Sonne, Ente, Bauklötze, Ball und Schäfchen) appliziert sind. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Umfanges und der Bedeutung für die Verwendung von der Puppe bestimmt. Das Erzeugnis ist in einem bunt bedruckten Pappdisplay für den Einzelverkauf aufgemacht. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/2101/06-19502109090

Puppe, die Nachbildung eines Mädchens darstellend, aus Spinnstoff und Holz, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht, in Form einer zusammengesetzten Ware, sog. Handyanhänger, Art. Nr. 21-873. Die an einem Mobiltelefon zu befestigende Ware besteht aus: -einer ca. 8 cm großen Puppe, dessen Körper aus einem bunten Strickkleid, Arme und Beine aus Spinnstoffkordeln und der Kopf aus einer mit Augen und Mund bemalten Holzkugel bestehen, der mit Strickmütze und zwei Zöpfen beklebt ist und -einer mit Karabinerhaken und Metallöse ausgestatteten Schlaufe aus Spinnstoffen, die an der Mütze eingehakt ist. Die Puppe stellt im Hinblick auf die Größe, den Wert und den Umfang den charakterbestimmenden Bestandteil dar und dient im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Personen. Die Ware ist auf einer einer Verkaufskarte aus Kunststoff aufgebracht. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/2102/06-19502109090

Puppe, die Nachbildung eines Mädchens darstellend, aus Spinnstoff und Holz, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht, in Form einer zusammengesetzten Ware, sog. Handyanhänger, Art. Nr. 21-876. Die an einem Mobiltelefon zu befestigende Ware besteht aus: -einer ca. 8 cm großen Puppe, dessen Körper aus einem bunten Strickkleid, Arme und Beine aus Spinnstoffkordeln, Hände und Füße aus Pompons und der Kopf aus einer mit Augen und Mund bemalten Holzkugel bestehen, der mit Strickmütze beklebt ist und -einer mit Karabinerhaken und Metallöse ausgestatteten Schlaufe aus Spinnstoffen, die an der Mütze eingehakt ist. Die Puppe stellt im Hinblick auf die Größe, den Wert und den Umfang den charakterbestimmenden Bestandteil dar und dient im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Personen. Die Ware ist auf einer einer Verkaufskarte aus Kunststoff aufgebracht. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/1881/06-19502109090

Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet, sog. Farmerpaar als Kantensitzer, 2-er Set. Es handelt sich um zwei Dekorationspuppen mit aufgemalter Kleidung, einen Pfeife rauchenden Mann (ca. 13 cm groß) mit Bart und Hut sowie eine Frau (ca. 10 cm groß) mit Kopftuch und Schürze darstellend. Körper und Schuhe der sitzenden Puppen bestehen aus Keramik. Die frei beweglichen Schlenkerbeine sind ca. 7 cm lang und bestehen aus textilem Material. Beide Figuren, aufgemacht für den Einzelverkauf in einer bunten Box, dienen als sog. Kantenhocker bzw. Kantensitzer und werden jeweils in die genannte Codenummer eingereiht. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/1709/06-19502109090

Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend (mittelbar), bekleidet, aus anderen Stoffen als aus Kunststoff, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht, sog. Schneemann mit weihnachtlichem Flair. Es handelt sich um einen ca. 19 cm großen, sitzenden Plüschschneemann aus weichem Material mit lachendem Gesicht, der mit Hose, Jacke, Schal und Schirmmütze bekleidet ist. In den Armen hält er eine Weihnachtssocke, die mit Zuckerstab, Tannenzapfen und einem mit Kugeln geschmückten Tannenzweig gefüllt ist. Der Schneemann ist im Gesäßbereich mit schwererem Material (Sand) gefüllt, so dass er in seiner sitzenden Position verharrt. Arme, Beine und Kopf sind aufgrund des Materials beweglich. Trotz der weihnachtlichen Aspekte hat die Ware einen eigenen Gebrauchswert als Dekorationspuppe. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI