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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI26732/26-195030010

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Puppenwagen handelt es sich um einen Buggy bestehend aus einem Rahmen aus Metallrohren und einem Sitz aus überwiegend grauem, mit Tiermotiven bedrucktem Spinnstoff. Der Sitz ist passend für eine Puppe mit einer Größe von ca. 36 bis 43 cm und mit einem "Sicherheitsgurt" aus Spinnstoff ausgestattet, der mit einem Kunststoffverschluss geschlossen wird. Am Rahmen sind zwei Handgriffe und ein Gepäcknetz angebracht. Der Puppenwagen ist mit vier Doppelrädern versehen, platzsparend zusammen- klappbar und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Zolltarifrechtlich liegt ein "Puppenwagen" vor.

DEBTI26734/26-195030010

Puppenwagen in Form eines Buggys - in den Abmessungen von ca. 56 x 28 x 62, mit einer Griffhöhe von 62 cm  - mit einem zusammenklappbaren Gestell aus unedlem Metall mit vier Doppelrädern - mit einer Sitzfläche aus bedruckten Spinnstoffen sowie mit einem Gurt zum Anschnallen   der Puppe ausgestattet - mit einem Gepäcknetz, das an den Griffen befestigt ist - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einer Displaybox für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Puppenwagen" eingereiht.

DEBTI10064/26-19503001000

Zweirädriges Spielfahrzeug für Kinder in Form eines rollerähnlichen Laufrades - mit einem Rahmen aus Stahl, in drei verschiedenen farblichen Varianten lackiert und erhältlich - mit einem höhenverstellbarem Sattel und Lenker sowie Spritzschutz aus Kunststoff am Vorder-   und Hinterrad - mit 12 " großen Rädern mit einer Hinterradbremse mit Bremshebel - das Fahrzeug wird durch Abstoßen mit dem Fuß vom Boden fortbewegt - ohne Pedale / Tretvorrichtung, somit kein Fahrrad der Position 8712 - mit einem Gewicht von ca. 3,5 kg. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Spielfahrzeug" einzureihen.

DEBTI10074/26-19503001000

Zweirädriges Spielfahrzeug für Kinder in Form eines rollerähnlichen Laufrades - mit einem Rahmen aus Stahl, in drei verschiedenen farblichen Varianten lackiert und erhältlich - mit einem höhenverstellbarem Sattel und Lenker sowie Spritzschutz aus Kunststoff am Vorder-   und Hinterrad - mit 10 " großen Rädern mit einer Hinterradbremse mit Bremshebel - das Fahrzeug wird durch Abstoßen mit dem Fuß vom Boden fortbewegt - ohne Pedale / Tretvorrichtung, somit kein Fahrrad der Position 8712 - mit einem Gewicht von ca. 3,5 kg. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Spielfahrzeug" einzureihen.

DEBTI10081/26-19503001000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein zweirädriges Spielfahrzeug in Form eines rollerähnlichen Laufrads und ist in drei unterschiedlichen Farbausführungen erhältlich. Das etwa 92 x 46 x 60 cm große Laufrad besteht aus einem gefederten Stahlrahmen, einem höhenverstellbaren Sattel und Lenker mit Lenkergriffen, einem Seitenständer, einer Trommelbremse und zwei luftbereiften Rädern. Die Fortbewegung erfolgt durch Abstoßen mit dem Fuß vom Boden, somit kein Fahrrad der Pos. 8712. Das Spielfahrzeug ist noch nicht zusammengesetzt und gemeinsam mit einer Anleitung, Montagematerial (Schrauben und Muttern) sowie Werkzeug (Inbus- und Sternschlüssel, Schnellspanner) als Warenzusammenstellung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielfahrzeug" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

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