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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI26697/26-195030021

Puppe mit Zubehör in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einer etwa 36 cm großen Puppe in Gestalt eines Babys mit einem Stoffkörper, beweglichen    Gliedmaßen und sog. Schlafaugen -- bekleidet mit einem blauen, mit einem Schafsmotiv im Brustbereich verzierten    Strampelanzug sowie einer farblich passenden Mütze - Puppenzubehör in Form eines Fläschchens aus farbigem Kunststoff, das in den Mund der    Puppe passt - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen - gemeinsam in eine Showbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang verleiht die Puppe der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend" eingereiht.

DEBTI14064/26-19503002190

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine etwa 26 cm große Stoffpuppe, die die Nachbildung eines Mädchens darstellt. Die Puppe aus Spinnstoff ist mit einem weichen Füllmaterial versehen und besitzt materialbedingt bewegliche Gliedmaßen. Das Mädchen ist mit einem aufgestickten Gesicht sowie einem seitlich am Kopf befestigten Zopf (Dutt) ausgestattet und trägt ein Kleid. Im Inneren der Puppe befindet sich eine integrierte Rassel. Die Puppe dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und ist an einer Pappkarte aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI21989/26-19503002190

Puppe in Gestalt eines Menschen - einen Kasper darstellend - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt - Kopf und Beine sind mit weichem Material gefüllt - in den Abmessungen von ca. 15 x 9 x 34 cm - mit einem aufgestickten Gesicht, angenähten Ohren und kurzen braunen Haaren - mit einem dreifarbigen Kittel, Halskrause, langen Hosen, roten Stiefeln mit nach oben   gebogener Spitze sowie einer roten Zipfelmütze bekleidet - mit beweglichen Armen - an der Unterseite mit einer Öffnung zum Einstecken der Hand zum Bewegen der Puppe - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Puppe, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI14436/26-195030021

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Warenzusammenstellung, bestehend aus - einer ca. 44 cm großen Puppe in Gestalt eines Jungen -- mit einem weichen Körper sowie beweglichen Gliedmaßen, -- mit einem aufgestickten Gesicht versehen,  -- trägt ein "Patientenhemdchen", -- der Bauch ist durch Klettstreifen zu öffnen und zu schließen, -- im Inneren mit herausnehmbaren, stilisierten, weich gefüllten Organen aus    verschiedenfarbigen Spinnstoffgewirken sowie einer aufgestickten, stilisierten   Wirbelsäule mit Becken,  -- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - einem kleinen Büchlein, in dem die Funktionen der Organe beschrieben werden. Die Waren sind gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht.  Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Puppe den Charakter der Warenzusammenstellung.  Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend" eingereiht.

DEBTI10925/26-19503002190

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Spielzeug handelt es sich um eine Puppe, - die Nachbildung eines Jungen darstellend, - in den Abmessungen von ca. 23 x 17 x 8 cm, - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt und mit weichem Material gefüllt, - auf Grund des Materials mit beweglichen Gliedmaßen, - mit einem Kopf mit aufgesticktem Gesicht, - der Körper sowie Arme und Beine bestehen aus einem dunkelblau-weiß geringelten Gewirke, - die Puppe ist außerdem mit einer geringelten Zipfelmütze bekleidet, - dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern und ist auf einer Pappkarte   für den Einzelverkauf aufgemacht.  Zolltarifrechtlich  liegt eine "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine hand- gearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" vor.

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