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1 Ergebnisse für "9503002190"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950300219080andere6%
DEBTI14064/26-19503002190

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine etwa 26 cm große Stoffpuppe, die die Nachbildung eines Mädchens darstellt. Die Puppe aus Spinnstoff ist mit einem weichen Füllmaterial versehen und besitzt materialbedingt bewegliche Gliedmaßen. Das Mädchen ist mit einem aufgestickten Gesicht sowie einem seitlich am Kopf befestigten Zopf (Dutt) ausgestattet und trägt ein Kleid. Im Inneren der Puppe befindet sich eine integrierte Rassel. Die Puppe dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und ist an einer Pappkarte aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI21989/26-19503002190

Puppe in Gestalt eines Menschen - einen Kasper darstellend - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt - Kopf und Beine sind mit weichem Material gefüllt - in den Abmessungen von ca. 15 x 9 x 34 cm - mit einem aufgestickten Gesicht, angenähten Ohren und kurzen braunen Haaren - mit einem dreifarbigen Kittel, Halskrause, langen Hosen, roten Stiefeln mit nach oben   gebogener Spitze sowie einer roten Zipfelmütze bekleidet - mit beweglichen Armen - an der Unterseite mit einer Öffnung zum Einstecken der Hand zum Bewegen der Puppe - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Puppe, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI10925/26-19503002190

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Spielzeug handelt es sich um eine Puppe, - die Nachbildung eines Jungen darstellend, - in den Abmessungen von ca. 23 x 17 x 8 cm, - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt und mit weichem Material gefüllt, - auf Grund des Materials mit beweglichen Gliedmaßen, - mit einem Kopf mit aufgesticktem Gesicht, - der Körper sowie Arme und Beine bestehen aus einem dunkelblau-weiß geringelten Gewirke, - die Puppe ist außerdem mit einer geringelten Zipfelmütze bekleidet, - dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern und ist auf einer Pappkarte   für den Einzelverkauf aufgemacht.  Zolltarifrechtlich  liegt eine "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine hand- gearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" vor.

DEBTI8051/26-19503002190

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack Hexe und Zauberer" in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, ca. 75 mm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt eine weibliche Figur mit langen braunen Haaren, einem rosafarbenen T-Shirt    und pinkfarbenem Rock dar  -- die andere Figur zeigt einen Mann mit blonden Haaren mit weißem Hemd und rotem Anzug - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen am Körper oder in der Hand halten oder tragen   können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- zwei Zauberhüten -- zwei noch nicht zusammengesetzten Besen mit gekrümmten Stielen, die so geformt sind,    dass die Puppen auf diesen aufsitzen können -- zwei Umhängen (in pink und in schwarz) -- zwei Zauberstäben  - sowie einem Ständer aus transparenten Kunststoffen, an dem die weibliche Figur befestigt    werden kann, um eine Flugsituation simulieren zu können - zur spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Das Set wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI49284/25-19503002190

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der Ware um Spielzeuge, - zwei stehende männliche Figuren einer Comicserie darstellend, - mit einer Größe von ca. 6,5 cm, - mit einem Körper und Beinen aus unedlem Metall, - mit Armen aus Kunststoff, - die Arme sind auf Grund des Materials beweglich, - mit einem ausgestalteten Gesicht mit Augen, Nase und Mund, - eine Figur ist mit einem roten Overall mit gelben Akzenten, gelben Schuhen und einer roten   Maske mit gelben abstehbaren Blitzen auf der Höhe der Ohren bekleidet, - - die Maske bedeckt lediglich den Bereich unter den Augen und die Stirn, - eine Figur ist mit einem blauen Overall, mit einem rot, gelben S-Emblem auf der Brust, einem   roten Cape, roten Stiefeln und einem roten Gürtel bekleidet, - - der Kopf sowie das Cape bestehen aus Kunststoff, - keine Ware der Unterposition (KN) 9503 0049, da es sich um Nachbildungen von Menschen   handelt, - dienen der spielerischen Unterhaltung von Personen, - sie sind in einer bunt bedruckten Showbox verpackt. Die Figuren sind mit zwei weiteren Figuren (siehe DEBTI-49284/26-2 und 3) auf einem Display zu insgesamt 12 Stück aufgemacht. Sie werden zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI