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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI26703/26-195030029

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Puppenzubehör handelt es sich um ein zweiteiliges Set bestehend aus einer Jacke und einer langen Hose aus überwiegend weißem  Spinnstoff (Teddy-Plüsch). Die Jacke ist mit einer Kapuze mit zwei angenähten "Schafohren" und einem Kordelzug mit zwei Pompons verziert, die Hose ist mit angenähten Füßen versehen. Beide Kleidungsstücke sind an der Kapuze bzw. an den Ärmelenden und an den Füßen mit einem andersfarbigen Spinnstoff abgesetzt. Das Puppenzubehör ist erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von ca. 43 cm bestimmt und dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern. Das Set ist gemeinsam verpackt. Zolltarifrechtlich liegt "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" vor.

DEBTI26704/26-195030029

Puppenzubehör in Form von Puppenbekleidung - ein kurzärmliches Kleid - aus verschiedenen Spinnstoffen - auf der Vorderseite großflächig mit einem kindgerechten Motiv bedruckt - mit Tüllärmeln und einem Verschluss am Rücken - auf Grund der Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von 43 cm bestimmt - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern  - auf einem Bügel mit Etikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.

DEBTI26705/26-195030029

Puppenzubehör in Form von Puppenbekleidung - ein kurzärmliges Kleid - aus verschiedenen Spinnstoffen - auf der Brust mit einer Teekanne sowie weiteren kindgerechten Motiven bedruckt - mit gerüschten Ärmeln - auf Grund der Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von 43 cm bestimmt - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern  - auf einem Bügel mit Etikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.

DEBTI26706/26-195030029

Puppenzubehör in Form von Puppenbekleidung - einen einteiligen Strampler - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt, mit Pflanzenmotiven bedruckt - mit langen Ärmeln, langen Beinen und angenähten Füßlingen - an den Ärmeln mit angesetzten Rüschen - auf der Rückseite mit einer Klettverschlussöffnung gearbeitet - auf Grund der Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von 43 cm bestimmt - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - auf einem Bügel mit Etikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.

DEBTI26712/26-195030029

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Puppenzubehör handelt es sich um ein Set,  bestehend aus: - einem Kleidchen aus überwiegend türkisblauem Spinnstoff,  das am Oberteil mit einem    Muschelmotiv bedruckt und mit kurzen, violetten Tüllärmeln versehen sowie am weit    gearbeiteten Rockteil mit Pailletten verziert ist, - einem elastischen Stirnband, das mit blauen und rosafarbenen Meeresmotiven (u.a. mit     Muscheln und Seesternen) verziert ist. Die Waren sind aufgrund ihrer Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von  43 cm bestimmt und dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Das Set ist gemeinsam  verpackt. Zolltarifrechtlich liegt "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" vor.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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