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1 Ergebnisse für "9503002900"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950300290080Teile und Zubehör6%
DEBTI8061/26-19503002900

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten und als "Wrestling-Gürtel" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um die Nachbildung eines Gürtels aus farbigem, elastischem Kunststoff, der sich als erkennbares Zubehör, passend für bestimmte Spielfiguren der Position 9503, darstellt. Der ca. 5 cm lange Gürtel stellt eine Nachbildung einer Trophäe einer Ringsportart dar, ist auf der Vorderseite rund gestaltet und mit dem Schriftzug "World W Champion" bedruckt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend".

DEBTI9327/26-19503002900

Puppenzubehör in Form eines Trinkfläschchens - aus Kunststoff gefertigt - mit einer Größe von ca. 12,5 cm und einem Durchmesser von ca. 3 cm - mit weißer oder orangefarbener Flüssigkeit gefüllt, doppelwandig gearbeitet - mit einem spitzen Mundstück, das auf Grund der Formgebung erkennbar hauptsächlich   in den geöffneten Mund einer Babypuppe passt und sich als Zubehör für diese Babypuppe darstellt - wird das Fläschchen umgedreht, scheint die Puppe die Flüssigkeit zu trinken - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - zu zwei Stück auf einer Pappkarte mit Blisterhaube für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "erkennbares Zubehör für Puppen, nur die Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.

DEBTI35040/25-19503002900

Durch eine Abbildung veranschaulichtes Puppenzubehör in Form eines Sets bestehend aus  - Puppenkleidung  -- in Form eines Bikinis aus rotem und rosafarbenem Spinnstoff mit einem asymmetrischen     Oberteil und einem Slip als Unterteil, die beide mit Melonenstücken bedruckt und mit      angenähten Rüschen am oberen Rand verziert sind, - einem Paar Schwimmflossen aus farbigem Kunststoff, - einer Taucherbrille aus farbigem Kunststoff mit einem Spinnstoffband sowie einem     Schnorchel mit passgenau ausgeformtem Mundstück. Das Set ist aufgrund seiner Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von  ca. 43 cm bestimmt und dient der spielerischen Unterhaltung. Es ist gemeinsam auf einem  Bügel an einer Pappkarte aufgemacht. Zolltarifrechtlich liegt "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, Nachbildungen  von Menschen  darstellend" vor.

DEBTI35050/25-19503002900

Es handelt sich um ein durch Antragsangaben und Abbildung veranschaulichtes Puppenzubehör in Form von Puppenkleidung, - sog. Schneeanzug, -- als Overall aus Spinnstoffen im Metallic-Look gearbeitet, -- mit einer Kapuze mit Hasenohren, -- mit angenähten Fußteilen, -- vorne mit einem Reißverschluss vom Kinn bis zum Schritt, -- mit verschiedenen Aufnähern verziert, - aufgrund der Größe hauptsächlich erkennbar für Puppen (mit einer Größe von etwa 43 cm)    bestimmt, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, Nachbildungen von Menschen darstellend".

DEBTI35054/25-19503002900

Puppenzubehör in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - Puppenzubehör, mit -- einem rosafarbenen Kleid mit Stufenrock aus verschiedenen Spinnstoffen auf einem     Kunststoffbügel -- einem Haarband aus pinkfarbenen Kunststoff mit einem elastischen Band am Hinterkopf;     die einzelnen Segmente des Haarbandes weisen sternförmige Öffnungen auf, in die Pins     gesteckt werden -- erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von 43 cm bestimmt -- dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern - neun Pins aus Kunststoff, maximal ca. 15 mm groß, die in das Haarband gesteckt werden -- mit Motiven wie z.B. einer Ente, Obst, Diamant, oder Geschenk -- auf einer Unterlage mit Abdeckung aus klarsichtigem Kunststoff (ca. 6,5 x 6,5 x 1 cm groß) - gemeinsam auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Puppenzubehör den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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