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2 Ergebnisse für "9503004100"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950300410010Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend6%
950300410080gefüllt6%
DEBTI24916/26-19503004100

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines nicht menschliches Wesens, - ein stehendes humanoides Wesen aus einer Videospielreihe darstellend, - ca. 27 cm groß, - aus verschiedenen Spinnstoffen zusammengenäht, - im Inneren vollständig weich befüllt, - mit einem ausgestalteten Gesicht aus aufgestickten Augen, Nase und Mund, - mit elfenähnlichen spitzen Ohren sowie langen Haaren mit zwei Haarspangen vorne gestaltet, - mit einem langärmeligen Oberteil, einer Hose, einem Paar Stiefel sowie einem breiten Gürtel mit   einer zugenähten Gürteltasche bekleidet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - mit einem bedruckten Hangtag aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug; ein nicht menschliches Wesen darstellend; gefüllt" eingereiht.

DEBTI25855/26-19503004100

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeugtier, - einen stilisierten Eisbären darstellend, - ca. 10 cm groß, - aus verschiedenartigen Spinnstoffen zusammengenäht, - im Inneren vollständig weich befüllt, - mit einem ausgestalteten Gesicht aus aufgestickten Augen und einer Nase, - mit aufgestickten Armen, angenähten Füßen sowie angenähten Ohren versehen, - oben mit einer Aufhängeschlaufe aus Spinnstoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einer bunt bedruckten Pappschachtel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, gefüllt" eingereiht.

DEBTI20186/26-19503004100

Spielzeugtier - einen stilisierten Esel darstellend - in den max. Abmessungen von ca. 20 x 10 x 6 cm - aus Spinnstoff gefertigt und komplett mit weichem Material befüllt - mit einer integrierten Rassel - mit einem triangelförmigen Körper und einem daran befestigten   Spinnstoffband mit Knoten - mit einem Kopf mit zwei Ohren, Mähne und aufgesticktem Gesicht - mit einem Halstuch um den Hals - dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern - auf einer bedruckten Pappkarte mit Eurolochung aufgemacht. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, gefüllt" einzureihen.

DEBTI24395/26-19503004100

bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Spielzeug handelt es sich um ein Spieltier, - einen stilisierten Fuchs mit cremeweißem und rotbraunem "Fell" darstellend, der aus   verschiedenen Spinnstoffen zusammengenäht ist, - in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 14 x 8 x 24 cm, - mit einem Körper mit Kopf sowie zwei Armen, Beinen und einem Schwanz ausgestattet, - am Kopf mit ausgeformten Ohren sowie einem aufgestickten Gesicht mit Augen, Nase und    Mund versehen, - innen nahezu vollständig (mit Ausnahme der Ohren) mit weichem Material gefüllt,  - im Kopf befindet sich zusätzlich eine Rassel, - dient der spielerischen Unterhaltung  insbesondere von Babys und Kleinkindern, - auf einer Pappkarte aufgemacht. Zolltarifrechtlich liegt „Spielzeug, ein Tier darstellend, gefüllt“ vor.

DEBTI24414/26-19503004100

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Spielzeug "zum Aufhängen" handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus:  - einem dreidimensional gestalteten, ca. 15 cm großen Spieltier in Form eines stilisierten Fuchses, -- aus verschiedenen Spinnstoffen zusammengenäht und innen (mit Ausnahme der Ohren)     weich gefüllt,   --  mit einem Körper mit Kopf, zwei Armen und  Beinen ausgestattet, -- mit ausgestalteten Ohren und einem aufgestickten Gesicht verziert, -- im Kopf befindet sich zusätzlich eine Rassel, -- am Kopf außerdem mit einer angenähten Spinnstoffschlaufe versehen, - einer Aufhängevorrichtung aus Kunststoff, an der die Schlaufe des Spieltiers befestigt ist, -- in Form eines Sterns gestaltet und mit einer Öffnung versehen, so dass das Spielzeug z.B.     an einem Griff von einer Babytrageschale oder an einem Babybett befestigt werden kann, -- kann durch die Öffnung auch abgenommen werden, Die Ware dient der Unterhaltung  insbesondere von Babys und Kleinkindern, wobei das  Spieltier den Charakter der zusammengesetzten Ware bestimmt. Sie ist an einer Pappkarte aufgemacht. Zolltarifrechtlich liegt ein "Spielzeug, ein Tier darstellend, gefüllt" vor.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI