DEBTI20700/26-19503004990
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus
- einem Spielzeugtier,
-- die Nachbildung eines Dinosauriers bzw. einer Schildkröte darstellend,
-- hier in den Abmessungen von etwa 16 x 5,5 x 6 cm vorliegend,
-- aus naturbelassenem Holz gefertigt (lt. Antragsangaben aus Pinienholz);
nicht gefüllt,
-- Rumpf, Hals und Schwanz sind mit mehreren tiefen Einkerbungen versehen,
sodass sich eine Beweglichkeit ergibt,
-- ohne Hinweis auf eine Fertigung in Handarbeit,
- vier Farbtöpfchen mit verschiedenen Farben( grün, blau, gelb und rot),
- einem Pinsel,
- dient der spielerischen Unterhaltung von Personen,
- gemeinsam auf einer aufgeblisterten Pappkarte für
den Einzelverkauf aufgemacht.
Mit Hilfe der Farben und des Pinsels kann die Tierfigur individuell farbig gestaltet werden. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch das Spielzeugtier bestimmt.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, nicht gefüllt, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.