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1 Ergebnisse für "9503004990"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950300499080andere6%
DEBTI24261/26-19503004990

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines nicht menschlichen Wesens, - ein stehendes humanoides Wesen mit grüner Hautfarbe aus einer Zeichentrickserie darstellend, - ca. 9,5 cm groß, - aus Kunststoff gefertigt (somit ungefüllt), - unbeweglich, - mit einem ausgestalteten Gesicht aus Augen, einer Nase und einem Mund, - mit elfenähnlichen Ohren gestaltet, - mit einem Overall mit Gürtel, einem Umhang, einem Paar Schuhe sowie einem Turban "bekleidet", - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug; ein nicht menschliches Wesen darstellend; nicht gefüllt; nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI24560/26-19503004990

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um Spielzeug, - Schlangen in 16 verschiedenen Schlangenarten darstellend, - aus mehreren beweglich miteinander verbundenen Segmenten aus Kunststoff   gefertigt; somit ungefüllt, - mit einer Länge von ca. 30 cm, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - in Warenzusammenstellung mit einem ca. 20 x 10 cm langen, gefalzten Druckerzeugnis   mit Informationen zu Schlangenarten (lt. zusätzlichen Informationen), - jeweils in einem bedruckten Beutel aus Kunststoff als sog. "Blindpack" aufgemacht und   zu 20 Stück in einem Displaykarton verpackt. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Spielzeug den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI24264/26-19503004990

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines nicht menschlichen Wesens, - ein stehendes humanoides Wesen mit lilaner Hautfarbe aus einer Zeichentrickserie darstellend, - ca. 10 cm groß, - aus Kunststoff gefertigt (somit ungefüllt), - unbeweglich, - mit einem katzenartigen Kopf gestaltet, - mit einem ausgestalteten Gesicht aus gelben Augen sowie einer Schnauze mit einer Nase   und einem Mund, - mit einer langen Hose mit einem Gürtel, einem Paar Schuhe, einem Kragen sowie Schmuck   an beiden Oberarmen, einem Handgelenk und einem Ohr "bekleidet", - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug; ein nicht menschliches Wesen darstellend; nicht gefüllt; nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI20700/26-19503004990

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Spielzeugtier, -- die Nachbildung eines Dinosauriers bzw. einer Schildkröte darstellend, -- hier in den Abmessungen von etwa 16 x 5,5 x 6 cm vorliegend, -- aus naturbelassenem Holz gefertigt (lt. Antragsangaben aus Pinienholz);     nicht gefüllt, -- Rumpf, Hals und Schwanz sind mit mehreren tiefen Einkerbungen versehen,     sodass sich eine Beweglichkeit ergibt,  -- ohne Hinweis auf eine Fertigung in Handarbeit,  - vier Farbtöpfchen mit verschiedenen Farben( grün, blau, gelb und rot), - einem Pinsel, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - gemeinsam auf einer aufgeblisterten Pappkarte für   den Einzelverkauf aufgemacht. Mit Hilfe der Farben und des Pinsels kann die Tierfigur individuell farbig gestaltet werden. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch das Spielzeugtier bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, nicht gefüllt, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.

DEBTI18871/26-19503004990

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, - bestehend aus einem Spielzeugtier in Form eines ca. 8,9 cm großen    stilisierten Kakadus (charakterverleihend), -- mit einem Korpus aus hartem Kunststoff, nicht gefüllt, -- am Kopf mit einem Büschel gelber "Federn" aus Plüschgewirken, -- am Bauch mit einem weißen, flauschigen "Gefieder" aus weißem Samtgewirke, -- auf der Unterseite mit einem Batteriefach mit An-/Ausschalter, -- mit integrierten Sensoren am Kopf, Bauch und an den Füßen, -- mit integriertem Sound- und Bewegungsmodul; wird z. B. der Kopf im    angeschaltetem Zustand gestreichelt, bewegt der Vogel seinen Kopf, die    Augenlider und den Schnabel und gibt lautstarke Laute oder Worte von sich, -- dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern und Erwachsenen, - und einer mehrsprachigen Gebrauchsanweisung.  Die Waren sind gemeinsam auf einer aufgeblisterten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht.  Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, nicht gefüllt, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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