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1 Ergebnisse für "9503007000"

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Siehe auch

950300700080anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen6%
DEBTI23410/26-19503007000

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein sog. Kreativ-Set, bestehend aus folgenden  Bestandteilen: - einem ca. 62 x 47 cm großen Zuschnitt aus Vliesstoffen, umlaufend mit einem   Zickzackschnitt versehen, -- hier auf der Vorderseite mit einem Bilddruck einer liegenden Katze im Mondschein    versehen (auch mit anderen Motiven erhältlich), -- das Motiv ist in kleine Felder unterteilt; jedes Feld ist mit einem Symbol oder    einer Zahl markiert, die einer bestimmten Farbe zugeordnet ist, - einem Werkzeug in Form eines ca. 12,5 cm langen Stifts aus Kunststoff mit einer Metallspitze   zum Aufnehmen und Applizieren von Schmucksteinen, - zwei Aufsätzen aus Kunststoff für das Werkzeug in unterschiedlichen Breiten   (ca. 1,2  bzw. 2 cm breit) zur alternativen Applikation von Steinen in einer kurzen Reihe,  - „Diamanten": - - aus Kunststoff; linsenförmig; mit ebenem Boden, - - in 45 kleinen Tüten und somit unterschiedlichen Farben à 4-5 g unterverpackt, - einer kleinen Schale aus Kunststoff mit gerilltem Boden an der Innenseite, - einem Wachspad in einer runden Dose zum Präparieren der Stiftspitze,  - einem Bogen mit selbstklebenden Aufklebern (sog. Color-List), die mit 47 Nummern   und verschiedenen kleinen Motiven bedruckt sind (Zur Kennzeichnung der Farbbeutel   in Übereinstimmung mit der Vorlage), - einer gedruckten Anleitung, - gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Set dient einer besonderen Freizeitgestaltung, hier der Ausgestaltung des Bildes mit den verschiedenen farbigen Steinen, den sog. „Diamanten". Es besitzt aufgrund der speziell zusammengestellten Ware in seiner Gesamtheit Spielzeugcharakter. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in Aufmachungen" eingereiht.

DEBTI24079/26-19503007000

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus - einer Wassermalmatte, - - in den Abmessungen von ca. 80 x 60 cm, - - bestehend aus einer Schauseite aus bedrucktem Gewebe, das an den Rändern mit     zeichentrickartigen Bildern bedruckt und in der Mitte mit einem weißen chemischen     Stoff beschichtet ist, - - wird der chemische Stoff nass, wird dieser transparent und das darunterliegende     Muster bzw. der darunterliegende Farbverlauf wird sichtbar, - - auf der Rückseite mit einem thermisch verfestigen Vlies und an den Rändern mit     einem Gewebeband eingefasst, - einem sog. "Wasserstift", - - aus Kunststoff gefertigt, - - mit einer Länge von ca. 13 cm, - - mit einer abnehmbaren Spitze und einem integrierten Wassertank, - in Warenzusammenstellung mit einer Ersatzspitze für den Stift, - in zwei verschiedenen Varianten erhältlich, - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Mit dem Spezialstift wird die Oberfläche der Matte benässt, sodass nach Belieben Farbverläufe und Muster gemalt bzw. ausgemalt werden können. Trocknet der Spinnstoff, verschwinden die Farben bzw. Muster wieder. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Spielzeug in Zusammenstellung den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht.

DEBTI20783/26-19503007000

Bei der durch ein Datenblatt mit Abbildung veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - Spielzeug in Zusammenstellung, -- sieben farbig bemalten Holztieren (Bär, Wal, Krokodil, Ente, Elefant,    Pinguin, Löwe), -- nicht gefüllt, -- fünf farbig bemalten Spielzeugnachbildungen aus Holz (Auto, Schiff, Regenbogen,    Cupcake, Erdbeere), - zwölf Pappkarten, die mit den o. g. Motiven bunt bedruckt sind, - einem einfarbigen Spinnstoffbeutel mit Kordelzug.  Die Waren sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht.  Die Spielzeugtiere bzw. Spielzeugnachbildungen sollen in dem Beutel ertastet und den passenden Pappkarten zugeordnet werden. Da das Spielzeug in Zusammenstellung und die Pappkarten insbesondere im Hinblick auf die Menge und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als gleichbeutend zu betrachten sind und dadurch keine charakterbestimmende Ware ermittelt werden kann, erfolgt die Einreihung im Sinne der AV 3 c) in die zuletzt in Betracht kommende Position.  Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht.

DEBTI20709/26-19503007000

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Bastelset, bestehend aus - zwei spezifisch geformten Zuschnitten aus weißem Vlies/Filz, die an   den Rändern mit vorgestanzten Löchern zum leichteren Zusammennähen   versehen sind, - einem quadratischen Zuschnitt aus Plüschgewirken, - einem weißen Nähgarn,  -  Füllmaterial (synthetische Watte),  - vier pinkfarbenen Kunststoffperlen, die mittig jeweils eine Bohrung   aufweisen,  - zwei Nähnadeln aus Kunststoff, - drei selbstklebenden Zuschnitten aus Vlies/Filz, die mit vorgestanzten   Motiven (z. B. Augen, Mund) versehen sind, - einem Karabinerhaken aus Kunststoff, der am unteren Ende eine Öse aufweist. Das Set dient der Freizeitgestaltung "kreatives Herstellen eines Schlüsselanhängers" und besitzt aufgrund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit Spielzeugcharakter. Das Bastelset ist gemeinsam mit einer Bastelanleitung in einem Polybeutel mit Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" eingereiht.

DEBTI20707/26-19503007000

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein sog. "Diamond Painting Set", bestehend aus - einer quadratischen, ca. 16,8 x 16,8 cm großen Leinwand -- auf der Vorderseite farbig mit einem stilisierten Tiermotiv (Katze mit Melonenstück)    bedruckt, -- mit einzelnen Kästchen versehen, die mit Zahlen bedruckt sind,  -- auf der Vorderseite mit einer Klebeschicht versehen und mit einer klarsichtigen    Folie abgedeckt, - einem passgenauen Bilderrahmen aus Kunststoff, - einer großen Anzahl von halbrunden, verschiedenfarbigen Kunststoffsteinen, welche nach   Farben und Nummern sortiert in einfachen Kunststoffbeuteln verpackt sind, - einer annähernd rechteckigen, geriffelten Kunststoffschale, - einem ca. 12 cm langen Stift zum Applizieren, - einem Klebestoff. Die Waren sind gemeinsam in einem Polybeutel mit Pappaufhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kunststoffsteine werden mit Hilfe des Stifts, dessen Spitze in den Klebestoff getaucht wird, auf die Leinwand entsprechend der gekennzeichneten Nummern geklebt. Das Set dient Personen (Erwachsenen und Kindern) zur Unterhaltung und Zerstreuung und besitzt auf Grund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit Spielzeugcharakter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" eingereiht.

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