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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI24894/26-19505109000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich  um Girlanden in drei unterschiedlichen Ausführungen. Die ca. 2,3 m langen Erzeugnisse bestehen aus jeweils 12 Zuschnitten aus Pappe, die in regelmäßigen Abständen durch Ösen auf ein Spinnstoffband aufgezogen sind. Die Zuschnitte sind mit drei je nach Ausführung unterschiedlichen, comicartigen Abbildungen in Form von z.B. Weihnachtsmännern, "Rudolf mit der roten Nase", geschmückten Weihnachtsbäumen, Schneemännern, Pinguinen oder Geschenken bedruckt. Derartige Erzeugnisse dienen aufgrund ihrer traditionellen Motive erkennbar der Ausgestaltung des Weihnachtsfestes. Die Girlanden sind einzeln in einem klarsichtigen Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".

DEBTI23323/26-195051090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen Dekorationsartikel in Form eines sog. Weihnachtsmarktstandes aus Holz (H 8,5 x B 8,0 x T 4,5 cm). Das auf einem Sockel befindliche Erzeugnis stellt ein sogenanntes Bratwursthäusel dar, in dem eine Person Würste sowie Glühwein verkauft. Die schneebedeckte Ware ist mit einer Tannengirlande verziert und vor dem Stand steht eine kleine stilisierte Weihnachtsmannfigur. Im Inneren ist der Stand mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet, die die Zierwirkung zusätzlich erhöht (keine Umgebungserhellung, somit kein Beleuchtungskörper der Pos. 9405). Die Ware enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse sind dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsartikel, nicht aus Glas“.

DEBTI24452/26-19505109000

Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Warenmuster handelt es sich um weihnachtliche Dekorationsaufsteller aus Holz in zwei verschiedenen Ausführungen. Die jeweils aus Holz gefertigten und mit farbigen Spinnstoffzuschnitten ausgestalteten Erzeugnisse stellen Figuren (Höhe ca. 18 cm) in Form eines stilisierten Weihnachtsmannes sowie eines Rentieres mit Geweih dar. Der Weihnachtsmann hat einen weißen Rauschebart, aufgemalte Augen sowie eine rote Pompon-Nase und trägt eine rote, leicht gepunktete Zipfelmütze mit weißem Bommel und Besatz. Das Rentier trägt einen roten Pullover mit einem angebrachten Stern, aufgemalte Augen sowie eine Juteschleife und ist mit einer roten Pompon-Nase (Rudolph, the Red Nosed Reindeer) ausgestattet. Die Figuren sind auf der Unterseite jeweils mit einer ausgearbeiteten Standfläche versehen. Derartig gestaltete Erzeugnisse dienen als Dekorationsartikel traditionell der Ausgestaltung der Weihnachts- bzw. Adventszeit. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".

DEBTI24911/26-19505900000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung der Ware handelt es sich um eine Geburtstagsgirlande. Das Erzeugnis besteht aus zwei Spinnstoffschnüren, auf die jeweils an der Unterseite Zacken bildende Pappzuschnitte (H 17 x B 13 cm) aufgefädelt sind. Die braunen Pappzuschnitte sind auf der Vorderseite jeweils mit einem Buchstaben bedruckt, sodass sie den Schriftzug „HAPPY BIRTHDAY“ bilden. Derartige Erzeugnisse dienen der Dekoration von Räumen zu Geburtstagsfeiern. Die Girlande ist in einem klarsichtigen Polybeutel mit Papphänger verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, kein Weihnachtsartikel".

DEBTI25939/26-19505900000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte „Türklingel Halloween“ aus Kunststoffen. Das Erzeugnis besteht aus einem Sockelelement in Form einer stilisierten, an der Oberseite abgerundeten schwarzen Grabplatte (etwa 19 x 11 x 2 cm), die auf der Schauseite mit einem erhabenen, ausgeformten, grünen Kopf einer Hexe mit Hut und einem Klingelknopf versehen ist. Im Inneren des Sockels ist die Ware mit einem "Musikmodul" und einem Batteriefach ausgestattet. Der Hexenkopf ist in den Augen mit zwei LED und innen mit einer auf einer beweglichen Schiene befestigten, langen Zungennachbildung ausgestattet. Beim Betätigen des Klingelknopfes schnellt die Zunge aus dem Mund des Hexenkopfes bis zum Klingelknopf heraus und es erklingt zeitgleich ein Klingelton. Anschließend ertönt ein vorgegebener Text wobei die LEDs in den Augen aufblinken. Durch das unerwartete Herausschnellen der Zunge wird beim "Klingelnden" ein Überraschungs- und Schreckeffekt erzielt, der durch die Geräusche und die LED verstärkt wird. Das Erzeugnis ist zum Befestigen an Wänden, Türen usw. auf der Rückseite mit einer Aufhängevorrichtung sowie einem ON-/OFF-Schalter versehen und soll zu Halloween verwendet werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als „Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel; andere als Weihnachtsartikel" eingereiht.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI