0 Ergebnisse für "95051090"
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Girlanden in drei unterschiedlichen Ausführungen. Die ca. 2,3 m langen Erzeugnisse bestehen aus jeweils 12 Zuschnitten aus Pappe, die in regelmäßigen Abständen durch Ösen auf ein Spinnstoffband aufgezogen sind. Die Zuschnitte sind mit drei je nach Ausführung unterschiedlichen, comicartigen Abbildungen in Form von z.B. Weihnachtsmännern, "Rudolf mit der roten Nase", geschmückten Weihnachtsbäumen, Schneemännern, Pinguinen oder Geschenken bedruckt. Derartige Erzeugnisse dienen aufgrund ihrer traditionellen Motive erkennbar der Ausgestaltung des Weihnachtsfestes. Die Girlanden sind einzeln in einem klarsichtigen Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen Dekorationsartikel in Form eines sog. Weihnachtsmarktstandes aus Holz (H 8,5 x B 8,0 x T 4,5 cm). Das auf einem Sockel befindliche Erzeugnis stellt ein sogenanntes Bratwursthäusel dar, in dem eine Person Würste sowie Glühwein verkauft. Die schneebedeckte Ware ist mit einer Tannengirlande verziert und vor dem Stand steht eine kleine stilisierte Weihnachtsmannfigur. Im Inneren ist der Stand mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet, die die Zierwirkung zusätzlich erhöht (keine Umgebungserhellung, somit kein Beleuchtungskörper der Pos. 9405). Die Ware enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse sind dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsartikel, nicht aus Glas“.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Weihnachtsbaumschmuck aus Kunststoff in verschiedenen Farben und Größen. Die jeweils mit einem Krönchen ausgestatteten Zieranhänger liegen in folgenden Formen vor: - Kugeln (Größe lt. vorgelegter Unterlagen 6 cm - 30 cm) - Herzen (Größe lt. vorgelegter Unterlagen 15 cm, 23 cm und 30 cm) - Sterne (Größe lt. vorgelegter Unterlagen 10 cm , 15 cm, und 20 cm) Derartige Anhänger dienen traditionell zum Schmücken des Weihnachtsbaumes (Christbaumschmuck). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".
Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Warenmuster handelt es sich um weihnachtliche Dekorationsaufsteller aus Holz in zwei verschiedenen Ausführungen. Die jeweils aus Holz gefertigten und mit farbigen Spinnstoffzuschnitten ausgestalteten Erzeugnisse stellen Figuren (Höhe ca. 18 cm) in Form eines stilisierten Weihnachtsmannes sowie eines Rentieres mit Geweih dar. Der Weihnachtsmann hat einen weißen Rauschebart, aufgemalte Augen sowie eine rote Pompon-Nase und trägt eine rote, leicht gepunktete Zipfelmütze mit weißem Bommel und Besatz. Das Rentier trägt einen roten Pullover mit einem angebrachten Stern, aufgemalte Augen sowie eine Juteschleife und ist mit einer roten Pompon-Nase (Rudolph, the Red Nosed Reindeer) ausgestattet. Die Figuren sind auf der Unterseite jeweils mit einer ausgearbeiteten Standfläche versehen. Derartig gestaltete Erzeugnisse dienen als Dekorationsartikel traditionell der Ausgestaltung der Weihnachts- bzw. Adventszeit. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung der Ware handelt es sich um einen noch nicht zusammengesetzten Adventskalender zum Selbstbefüllen. Der Kalender besteht aus 24 verschieden großen, unbedruckten Blockbodenbeuteln aus Papier (klein, mittel, groß), zwei Bögen mit runden, selbstklebenden Stickern, welche mit den Zahlen von 1 bis 24 nummeriert sind sowie 24 Holzklammern zum Befestigen der Tüten. Der zum Befüllen mit kleinen Geschenken oder Süßigkeiten bestimmte Adventskalender dient der traditionellen Ausgestaltung der Weihnachts- bzw. Adventszeit. Der Kalender ist jeweils in einem transparenten Kunststoffbeutel mit Pappeinleger verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsartikel, nicht aus Glas".