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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI24911/26-19505900000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung der Ware handelt es sich um eine Geburtstagsgirlande. Das Erzeugnis besteht aus zwei Spinnstoffschnüren, auf die jeweils an der Unterseite Zacken bildende Pappzuschnitte (H 17 x B 13 cm) aufgefädelt sind. Die braunen Pappzuschnitte sind auf der Vorderseite jeweils mit einem Buchstaben bedruckt, sodass sie den Schriftzug „HAPPY BIRTHDAY“ bilden. Derartige Erzeugnisse dienen der Dekoration von Räumen zu Geburtstagsfeiern. Die Girlande ist in einem klarsichtigen Polybeutel mit Papphänger verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, kein Weihnachtsartikel".

DEBTI25939/26-19505900000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte „Türklingel Halloween“ aus Kunststoffen. Das Erzeugnis besteht aus einem Sockelelement in Form einer stilisierten, an der Oberseite abgerundeten schwarzen Grabplatte (etwa 19 x 11 x 2 cm), die auf der Schauseite mit einem erhabenen, ausgeformten, grünen Kopf einer Hexe mit Hut und einem Klingelknopf versehen ist. Im Inneren des Sockels ist die Ware mit einem "Musikmodul" und einem Batteriefach ausgestattet. Der Hexenkopf ist in den Augen mit zwei LED und innen mit einer auf einer beweglichen Schiene befestigten, langen Zungennachbildung ausgestattet. Beim Betätigen des Klingelknopfes schnellt die Zunge aus dem Mund des Hexenkopfes bis zum Klingelknopf heraus und es erklingt zeitgleich ein Klingelton. Anschließend ertönt ein vorgegebener Text wobei die LEDs in den Augen aufblinken. Durch das unerwartete Herausschnellen der Zunge wird beim "Klingelnden" ein Überraschungs- und Schreckeffekt erzielt, der durch die Geräusche und die LED verstärkt wird. Das Erzeugnis ist zum Befestigen an Wänden, Türen usw. auf der Rückseite mit einer Aufhängevorrichtung sowie einem ON-/OFF-Schalter versehen und soll zu Halloween verwendet werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als „Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel; andere als Weihnachtsartikel" eingereiht.

DEBTI7747/26-29505900000

Kinderkostüm, für Kinder im Alter von 3 - 8 Jahren (entspricht Größe 98 bis 128), Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellungen, in zwei unterschiedlichen Varianten (blau oder pink), jeweils   bestehend aus einem Umhang und einer "Krone"; laut Antrag sind pro Variante mehrere Kostüme   unverpackt zusammen in eine Kunststofffolie eingeschlagen und in einem Pappkarton verpackt;   nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, somit keine Warenzusammenstellung und getrennte   Einreihung der Bestandteile, - "Kronen": -- jeweils als fünfzackige Krone gearbeitet; mit einem Durchmesser von ca. 17 cm und einer maxi-    malen Höhe von ca. 12 cm,  -- doppelt gearbeitet, aus innen mit einer Folie aus Zellkunststoff laminierten und außen muster-    bildend mit metallisierten Partikeln bedruckten Gewirken der Position 5903 aus Spinnstoffen, -- am unteren Rand mit einer Randeinfassung aus den o. g. Gewirken der Position 5903, die      verlängert im Hinterkopfbereich ringförmig zusammengenäht und elastisch verengt ist, -- vorn jeweils mit einem aufgenähten, achteckigen Schmuckstein aus augenscheinlich Kunststoff,    bei der zu der Variante "pink" gehörenden "Krone" hinten zusätzlich mit einem in Art eines    Schleiers gerafft eingenähten, ca. 50 cm langen Zuschnitts aus einfarbigen Kettengewirken aus    Spinnstoffen verziert, -- dienen der Unterhaltung und Verkleidung beim Karneval/Fasching oder auf Partys. "Karnevals-/Faschings- oder anderer Unterhaltungsartikel"

DEBTI23249/26-19505900000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen Haarreifen mit Spinnen. Das Erzeugnis besteht aus einem einfachen, mit einem schwarzen Spinnstoff überzogenen Haarreifen ohne Zähne aus Kunststoff, der an der Oberseite mit zwei schwarz-glitzernden Spinnen (je H 7 cm x B 5 cm) aus augenscheinlich Schaumstoffzuschnitten versehen ist. Die Spinnen sind jeweils mit einer schwingenden, spiralfederartigen Haltevorrichtung aus Metall am Haarreif befestigt. Zusätzlich zieren schwarze, flauschige Federn die Oberseite des Haarreifens. Derartige Waren werden auf dem Kopf getragen und dienen der Unterhaltung, Verkleidung sowie Belustigung z.B. bei Feiern oder beim Karneval. Die Ware ist mit einem bedruckten Papieretikett versehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen " Karnevals-/ Faschings- oder anderen Unterhaltungsartikel, anderer als Weihnachtsartikel".

DEBTI26228/26-19505900000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um verschiedene sogenannte Papiergirlanden in verschiedenen Ausführungen (Form, Farbe und Länge). Die 2,5 m bis 10 m langen Girlanden bestehen jeweils aus farbigen oder farbig bedruckten, ziehharmonikaartig gefalteten und zusammengeklebten Papierzuschnitten. Derartige Waren werden üblicherweise bei Festen zum Dekorieren von Räumen verwendet. Die Girlanden sind jeweils in einem Polybeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".

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