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1 Ergebnisse für "9506320000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950632000080Bälle6%
DEBTI39717/18-19506320000

Es handelt sich um drei Golfbälle, - mit einem Durchmesser von ca. 4,5 cm, - mit einem Gewicht von ca. 45,5 g, - mit einem Firmenlogo bedruckt, - mit hemisphärischen Rillen. Die Golfbälle sind lt. Antragsangaben gemeinsam mit einer Tasche (Pos. 2), einem Golfhandtuch (Pos. 3) und Abschlaghilfen (Tees; Pos. 4)) als Verkaufseinheit in einem Polybeutel verpackt. Aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs handelt es sich nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b). Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Ausrüstungsgegenstände für den Golfsport, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bälle" eingereiht.

DEBTI5858/18-19506320000

Ausrüstungsgegenstände für den Golfsport in Form einer Warenzusammenstellung, sog. "Warenzusammenstellung von Ausrüstungen für den Golfsport", bestehend aus - drei neonpinkfarbenen Golfbällen mit hemispährischen Rillen -- mit einem Durchmesser von ca. 43 mm und einem Gewicht von ca. 45,5 g - zehn sog. Golf-Tees (Abschlaghilfen) -- aus pinkfarbenem Kunststoff gefertigt -- mit einer Länge von ca. 7 cm - einem Fingerhandschuh für die linke Hand (sog. Golfhandschuh) -- überwiegend aus pinkfarbenem Zellkunststoff gefertigt, der mit einem undichten Gewirke unterlegt ist, und aus weißen Netzgewirken -- mit einer aufgesetzten Verstärkung aus Leder an der Handkante -- mit einem Klettverschluss ausgestattet -- mit einer am Klettverschluss angenähten Schlaufe, in der ein weiteres, ca. 4,5 cm langes "Tee" steckt - Bälle, "Tees" und Handschuh dienen der Ausübung des Golfsports - gemeinsam in einer stabilen Kunststoffröhre für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Werts bestimmt der Handschuh den Charakter der Warenzusammenstellung; auf Grund des Umfangs die Bälle und die Tees der Position 9506. Da kein charakterverleihender Bestandteil ermittelt werden kann, erfolgt die Einreihung in Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt in Betracht kommende Position der KN. Auf Grund des Werts sind die Golfbälle gegenüber den "Tees" innerhalb der Position 9506 charakterbestimmend. Die Warenzusammenstellung ist als "Ausrüstungsgegenstände für den Golfsport, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bälle" einzureihen.

DEB/1163/06-19506320000

Ausrüstungsgegenstände für den Golfsport, in Form einer Warenzusammenstellung, sog. Golf Geschenk-Box Deluxe. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, verpackt in einer mit Schaumstoff ausgelegten Metallbox (Geschenkbox), in dem sich ein Golfball, eine Pitchgabel bzw. Pitchfork aus unedlem Metall mit Druckknopfballmarker, ein Ballmarker (Ersatzmarker), sechs farbige Holztees (Abschlaghilfe) und ein Reinigungstuch befinden. Die Erzeugnisse sind mit farbigen Motiven und Aufschriften (Frohe Weihnachten, Happy Birthday) versehen. Der Golfball bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. Artikelbezeichnung: A138 Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/1103/06-19506320000

Ausrüstungsgegenstände für den Golfsport, in Form einer Warenzusammenstellung, sog. Geschenk-Box-Deluxe. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, verpackt in einer mit Schaumstoff ausgelegten Metallbox (Geschenkbox), in dem sich ein Golfball, eine Pitchgabel bzw. Pitchfork aus unedlem Metall mit Druckknopfballmarker, ein Ballmarker (Ersatzmarker) und vier farbige Holztees (Abschlaghilfe) befinden. Die Erzeugnisse sind mit farbigen Motiven und Aufschriften (Frohe Weihnachten, Happy Birthday) versehen. Der Golfball bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. Artikelbezeichnung: A132 Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/615/06-19506320000

Ausrüstungsgegenstände für den Golfsport, in Form einer Warenzusammenstellung, sog. Golfball mit Accessoire Set (Kat.: 0583). Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - 6 Golfbällen, - 12 Tees aus Kunststoff, - 1 Pitchfork (Pitchgabel), - 4 Pitchmarker aus farbigem Kunststoff - 1 Bürste und - 1 Reinigungstuch aus textilem Material (Baumwolle). Die Golfbälle bestimmen hinsichtlich Umfang und Wert den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Erzeugnisse sind in einer Kunststoffbox verpackt. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI