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1 Ergebnisse für "9506400000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950640000080Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis6%
DEBTI40636/23-19506400000

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten und als "Tischtennis-Set" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - zwei Tischtennisschlägern, - - bestehend aus einem ca. 25,5 cm langen Korpus aus Holz mit runder Schlagfläche und     einem stielförmigen Griff, - - ca. 1,4 cm dick, - - an den Schlagflächen mit genoppten, rot bzw. schwarz gefärbten Bezügen aus     Kunststoff oder Kautschuk überzogen, - drei sog. "Tischtennisbällen", - - in Form einer hohlen Kugel aus Kunststoff, - - mit einem Durchmesser ca. 40 mm und einem Gewicht von 2 g (lt. zusätzlichen     Angaben, somit kein Tischtennisball der Pos. 9506), - gemeinsam mit einem bedruckten Pappeinleger in einer Tasche aus Spinnstoffen mit einer   Vorderseite aus Netzstoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Tischtennisschläger den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DEBTI4424/22-19506400000

Bei der als "Tischtennisschläger, Art. 379830" bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 25,5 cm langen Tischtennisschläger mit einem Korpus aus Holz, der auf den Schlagflächen jeweils mit einem farbigen (rot bzw. schwarz), genoppten Belag aus Kunststoff oder Kautschuk beklebt ist. Der Schläger ist gemeinsam mit einem Pappeinleger in einer aufgeblisterten Kunststoffhülle verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DEBTI45352/21-59506400000

Tischtennisausrüstung in Form von zwei Tischtennisbällen, sog. "Multigame Spieletisch 9 in 1 bzw. 10 in 1" - laut Antragsangaben handelt es sich um echte Tischtennisbälle, somit rund, mit einem   Durchmesser von ca. 40 mm und einem Gewicht von ca. 2,7 g. Die Tischtennisbälle sind mit dem Spieletisch mit 5 bzw. 4 weiteren Einlegeplatten für verschiedene Spiele mit Zubehör (z.B. Spielfiguren, Puck, Schläger) verpackt. Diese Platten werden auf den Billardtisch gelegt. Da die verschiedenen Spiele (z.B. Kartenspiele, Schach, Dame, Tischfußball, Airhockey etc.) nur nacheinander gespielt werden können, handelt es sich weder um eine Warenzusammenstellung noch um eine Ware mit mehreren Funktionen. Die einzelnen Spiele sind daher getrennt einzureihen, vgl. die vZTAen zu dieser DEBTI-Nummer mit den Positionen 1 bis 4. Da es sich bei der Tischtennisplatte nicht um eine Originalplatte mit Netz in der vorgeschriebenen Breite und verkleinerte Schläger handelt, liegt eine Nachbildung eines Tischtennisspiels der Position 9503 vor. Da die Bälle nicht gemeinsam mit den Nachbildungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind, sondern mit vielen weiteren Teilen verpackt sind, scheidet eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) aus und die Bälle sind gesondert einzureihen. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DEBTI35179/21-19506400000

Bei den durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis in Form von Tischtennisplatten, - aufgebaut in den Abmessungen von ca. 274,3 x 152,4 x 72,2 cm (L x B x H, lt. Antragsangaben), - bestehend aus zwei Hälften aus einer ca. 15 mm dicken, lackierten Feinspanplatte als   Spielfläche, die mit einem Rahmen und breiten Tischbeinen aus Stahl versehen sind, - mit einem Tischtennisnetz ausgestattet, - jeweils faltbar; an den Längsseiten mit Griffen und Rollen zum Transport ausgestattet, - stellt sich aufgrund der Gestaltung und Abmessungen als Ausrüstungsgegenstand für den   Tischtennissport dar (somit keine Ware der Position 9504), - noch nicht zusammengesetzt in einem Pappkarton verpackt (lt. zusätzlichen Angaben). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DEBTI10128/21-19506400000

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Tischtennisbälle - rund, mit einem Durchmesser von ca. 40 mm und einem Gewicht von ca. 2,8 g, - aus Kunststoff gefertigt, - weiß gefärbt, - mit einem Logo bedruckt, - zu 12 Stück auf einer aufgeblisterten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI