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1 Ergebnisse für "9506590000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950659000080andere6%
DEBTI50459/25-19506590000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein sog. Padelball-Set (eine Ballsportart, welche Elemente von Badminton, Tennis und Tischtennis verbindet) als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - zwei paddelartigen Schlägern, in den Abmessungen von ca. 46,5 x 3,8 x 26,2 cm, aus Kunststoff  - und einem Ball (ca. 6,5 cm groß), der optisch einem Tennisball ähnelt - gemeinsam in einem Tragenetz aus Spinnstoff als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf   aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung sind die Schläger charakterverleihend.  Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstände für eine Sportart, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, Federball - oder ähnliche Schläger".

DEBTI43647/24-19506590000

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Form eines unfertigen Pickleball-Schlägers (eine Ballsportart, welche Elemente von Badminton, Tennis und Tischtennis verbindet). Die paddelförmige Ware, mit einer Länge von ca. 40 cm (mit Griff) und einer Breite von ca. 20 cm, besteht im Wesentlichen aus einem wabenartigen Kern, der sich zwischen zwei Deckschichten befindet (sowohl Kern als auch die Deckschicht bestehen aus Kunststoff). In einem weiteren Bearbeitungsschritt wird der Schläger auf der Außenseite mit einer zusätzlichen Umhüllung versehen. Er weist jedoch aufgrund der Formgebung und Gestaltung schon die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware auf. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstände für eine Sportart, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, Federball - oder ähnliche Schläger".

ATBTI2023000106-DEC9506590000

Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Form eines Pickleball-Sets (eine Ballsportart, welche Elemente von Badminton, Tennis und Tischtennis verbindet), bestehend aus - zwei paddelartigen Schlägern, mit einer Länge von ca. 40cm (mit Griff) und einer Breite von ca. 19cm, gearbeitet aus Kunststoff (Thermoplastische Polyurethane) - Zubehör in Form von zwei Bällen aus 50% Polypropylen und 50% thermoplastischen Elastomeren, - in einem Beutel aus Spinnstoff (100% Polyester) mit Firmenaufdruck, für den Endverbraucher aufgemacht. (Materialangaben laut Antragsteller, Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2021000247-DEC9506590000

Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Form eines Squash-Sets, bestehend aus - einem Schläger aus Aluminium mit Bespannung, - Zubehör in Form von zwei Bällen aus Kautschuk und einer Brille aus Polycarbonat, - in einer Umschließung in Form einer Blisterpackung mit Ankündigung für den Endverbraucher aufgemacht. (Materialangaben laut Antragsteller, Abbildung siehe Anlage)

DEBTI21950/19-19506590000

Nach den Angaben der Antragstellerin und des vorliegenden Warenmusters handelt es um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf in Form eines Federball-Sets für vier Personen. Das Set besteht aus: - zwei ca. 65 cm langen, bespannten Schlägern mit blau-gelbem Metallrahmen und einem achteckigen Griff aus Holz (mit einem schwarzen Spinnstoffband umwickelt), - zwei ca. 53,5 cm langen, bespannten Schlägern mit blau-gelbem Metallrahmen und einem achteckigen Griff aus Holz (mit einem schwarzen Spinnstoffband umwickelt), - drei ca. 8 cm großen Federbällen aus Kunststoff (2x weiß, 1x gelb) in einer Kunststoffdose und - einem Badmintonnetz aus Spinnstoffen, das mittels zwei Teleskopstangen aufgestellt und mit Spinnstoffschnüren und Erdspießen im Boden fixiert wird. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einer Spinnstofftasche mit klarsichtiger Vorderseite aus Kunststoff und Tragegurt verpackt. Die Schläger bestimmen auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ausrüstungsgegenstände für Federball, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen".

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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