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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI40664/19-19506703000

Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs bestehend aus: - einem unvollständigen/unfertigen Paar Rollschuhe /Inline-Skater in Form von knöchelbedeckenden Schnürschuhen (Boots), die zusätzlich mit einem Klettverschluss über dem Spann und einem Ratschenverschluss über dem Knöchel sowie mit einer verschraubten Kunststoffplatte unterhalb der Sohle ausgestattet sind, wobei die Kunststoffplatte zur Befestigung der jeweiligen Schienen mit Rollen dient (nicht Gegenstand der VZTA) und außerdem ein Rutschen z.B. auf Gehsteigkanten oder ähnliche Tricks ermöglicht, - einem Sechskantschlüssel mit einem T-förmigen Griff zur Montage der Schienen bzw. Rollen, gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einem Karton verpackt. Nach Wert und insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleihen die unvollständigen/unfertigen Rollschuhe der Warenzusammenstellung ihren Charakter. Zolltarifrechtlich liegt ein "Ausrüstungsgegenstand für den Rollschuhsport, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" vor.

DEBTI8279/18-19506703000

Ausrüstungsgegenstände für den Rollschuhsport in Form von zwei speziellen, sog. Fersenrollern (Rollschuhe) - mit einer U-förmigen Grundplatte aus Kunststoff, in der Breite verstellbar - mit zwei seitlich daran befestigten Rädern aus klarsichtigem Kunststoff mit einem Durchmesser von ca. 68 mm und einer Breite von ca. 21 mm, die bei Bewegung mittels eingebauter LEDs bunt leuchten - die Fersenroller werden unter einem flachen Schuh auf Höhe der Ferse durch ein elastisches Band mit einem Hakenverschluss befestigt - auf den Fersen stehend, stößt man sich vom Boden ab und rollt vorwärts - dient der körperlichen Ertüchtigung - als Paar in einem offenen Pappdisplay für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Waren sind als "Ausrüstungsgegenstände für andere Sportarten, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, Rollschuhe" einzureihen.

DE10432/16-19506703000

Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs bestehend aus: - einem unvollständigen/unfertigen Paar Rollschuhe /Inline-Skater in Form von knöchelbedeckenden Schnürschuhen (Boots), die zusätzlich mit einem Klettverschluss über dem Spann und einem Ratschenverschluss über dem Knöchel sowie mit einer verschraubten Kunststoffplatte unterhalb der Sohle ausgestattet sind, wobei die Kunststoffplatte zur Befestigung der jeweiligen Schienen mit Rollen dient (nicht Gegenstand der VZTA) und außerdem ein Rutschen z.B. auf Gehsteigkanten oder ähnliche Tricks ermöglicht, - einem Sechskantschlüssel mit einem T-förmigen Griff zur Montage der Schienen bzw. Rollen, gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einem Karton verpackt. Nach Wert und insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleihen die unvollständigen/unfertigen Rollschuhe der Warenzusammenstellung ihren Charakter. Zolltarifrechtlich liegt ein "Ausrüstungsgegenstand für den Rollschuhsport, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" vor.

DEB/5259/09-195067030

Ausrüstungsgegenstand für den Rollsport, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, einen Rollschuh darstellend, sog. New Sports Fersenroller. Bei der Ware handelt es sich um ein Set aus zwei speziellen Rollschuhen, jeweils bestehend aus einer verstellbaren, der Fußbreite anzupassenden, U-förmigen Grundplatte und zwei seitlich daran befestigten Rollen. Die Skater-Rollen sind so beschaffen, dass sie beim Rollen mittels integrierter LED in verschiedenen Farben leuchten. Die Fersenroller werden mit Hilfe einer am Rollschuh befindlichen, verstellbaren Bändervorrichtung an einem Schuh (Ferse) angebracht. Sie besitzen eine Tragfähigkeit von 20-60 kg und sind für eine Fußlänge von bis zu 260 mm ausgelegt. Mit ihnen können insbesondere akrobatische Übungen/Drehungen durchgeführt werden. Die Fersenroller sind in einem offenen Pappdisplay für den Einzelverkauf aufgemacht und dienen der sportlichen Ertüchtigung. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/2263/08-19506703000

Sportausrüstungsgegenstand, sog. Combi Schlittschuh/Rollerskate, Kat:2069, Size: 30-33, 34-37, 38-41. Es handelt sich um ein Paar Inlineskater in Form von knöchelbedeckenden Schnürschuhen, jeweils bestehend aus einer offenen Kunststoffschale, einem weich gepolsterten, fest mit der Schale verbundenen Innenschuh aus Spinnstoffen, einem über den Rist verlaufenden verstellbaren Klettverschluss und einem verstellbaren Schnallenverschluss aus Kunststoff, zur Befestigung des Schuhes oberhalb der Knöchel. Die Sohlen weisen zwei Aufnahmevorrichtungen auf, in denen mit Hilfe von zwei Schrauben jeweils eine Kunststoffschiene mit vier hintereinander angeordneten Kunststoffrollen in den Größen 64 x 24 mm bzw. 70 x 24 mm, eine davon mit Fersenbremse, befestigt ist. Die Schuhe sind gemeinsam mit zwei mit Metallkufen ausgerüsteten Kunststoffschienen (nicht Gegenstand dieses Gutachtens, da kein gemeinsamer Bedarf vorliegt bzw. keine gemeinsame Tätigkeit ausgeübt wird) in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

vZTA

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