DEBTI6606/25-19507100000
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine noch nicht zusammengesetzte sog. Steckrute, bestehend aus
- zwei zusammensteckbaren, sich verjüngenden Rohren aus Kohlefasern,
- mit einer Gesamtlänge von ca. 213 cm,
- mit einem Leitring und neun Rutenringen versehen,
- im unteren Bereich mit einem Griffstück mit Rollenhalter ausgestattet,
- in einem Futteral aus Spinnstoff oder Kunststoff verpackt.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Angelrute" eingereiht.