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1 Ergebnisse für "9507900000"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950790000080andere6%
DEBTI16425/26-19507900000

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Zubehör für ein Angelgerät, - einen spezifisch geformten, im Wesentlichen hohlzylindischen Aufsatz darstellend, - in der Art eines Pfeils entlang der Längsseite mit drei Flügeln versehen, - aus Kunststoff gefertigt, - in den Abmessungen von ca. 5,5 x 3 x 3 cm, - im Hinblick auf die Abmessungen und Gestaltung passgenau für bestimmte Posen   des Einführers bestimmt. Die Ware ist dazu bestimmt, auf bestimmte Posen gesteckt zu werden. Aufgrund der Flügel kann die Pose - und somit auch die Montage - vom Wind erfasst und weiter auf das Gewässer hinausgetrieben werden. Damit lassen sich Stellen erreichen, die mit einer einfachen Montage außer Reichweite wären. Die Pose wird um eine Angriffsfläche für den Wind erweitert und somit in die Lage versetzt, die Sonderarbeit einer sog. "Segelpose" auszuführen. In der Öffnung kann zusätzlich ein Knicklicht montiert werden. Das Erzeugnis stellt sich somit als erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein Angelgerät (Pose) bestimmtes Zubehör dar. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Zubehör für ein anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.

DEBTI7277/26-19507900000

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein anderes Angelgerät, - aus Kunststoff gefertigt (lt. Antragsangaben Polyurethan), - ca. 10,5 cm lang, - bestehend aus einem Spieß aus Kunststoff, - - an einem Ende mit einem tellerförmigen Stopper sowie einem kugelförmigen     Auftriebskörper (Durchmesser ca. 3 cm) aus Kunststoff versehen, - - an der gegenüberliegenden Seite spitz ausgeformt und mit einer Einkerbung     ausgestattet, die zur Befestigung an einer Angelschnur dient, - in Warenzusammenstellung mit zwei ca. 2 cm langen, an einem Ende konisch zulaufenden   Knotenschutzhüllen aus Kunststoff, um die am Spieß montierte Angelschnur zu sichern, - je zu zwei Stück auf einer bedruckten Pappkarte aufgeblistert. Die Ware ist dazu bestimmt, an einem Köderfisch montiert zu werden. Dazu wird dieser zunächst durchstochen und der Spieß durch den Fisch gezogen. Anschließend wird dieser durch die Drillingshaken fest mit der Angelmontage verbunden. Dieses posenähnliche Erzeugnis verschafft dem Köderfisch Auftrieb, wodurch die Präsentation des Köders verbessert wird.  Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Angelgerät den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" einzureihen.

DEBTI50980/25-19507900000

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus - zwei Angelgeräten, - - einem Auftriebskörper, - - - an einem ca. 14 cm langen Rohr aus Kunststoff, an dem eine ca. 5,2 cm lange        Auftriebspose befestigt ist, - - - an einem Ende mit einer Öse, an der anderen Seite mit einem Vorfach-Verbinder        aus kugelgelagerten Wirbel samt spezifisch geformten Karabiner versehen (ca.        3,4 cm lang), - - einem weiteren Vorfach-Verbinder, der wie der o. g. gestaltet ist (ca. 1,8 cm lang), - einem unspezifischen, geknickten Rohr aus Kunststoff, - gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte aufgeblistert. Das Rohr wird vor dem Vorfach montiert, um das Vorfach z. B. auf Distanz zu einem Gewicht zu halten. Der Auftriebskörper wird vor das Rohr gesetzt und dient der Montage eines Gewichts. Die gemeinsame Montage ermöglicht ein verhedderungsarmes Auswerfen einer Grundangeln-Montage. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Angelgeräte den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.

DEBTI50983/25-19507900000

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Angelgerät, - mit einem schwarzen Auftriebskörper (Pose) mit orangefarbenem Segel aus Kunststoff, - mit einem orangefarbenen Auftriebskörper (Pose) aus Kunststoff, - jeweils an einem Stab aus Kunststoff befestigt, - verbunden über einen kugelgelagerten Verschluss aus unedlen Metallen, - mit einer Gesamtlänge von ca. 30 cm, - aufgemacht in einer einseitig transparenten Verpackung aus Kunststoff und Pappe. Das Erzeugnis wird an der Angelschnur befestigt, indem diese durch die orangefarbene Pose und die zugehörige Stange gefädelt wird. Die Angelmontage wird durch Windkraft auf das Gewässer hinausgetrieben, sodass die Distanz zum Ufer erweitert wird. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „anderes Angelgerät, andere Waren als Angelruten, Angelhaken oder Angelrollen“.

DEBTI23674/25-19507900000

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - ca. 41 Angelködern in verschiedenen Formen, aus hartem oder weichem Kunststoff bzw.   unedlem Metall, teilweise mit Angelhaken versehen, - einem Angelhakensystem aus unedlem Metall mit Wirbeln, - zwei Angelhaken aus unedlem Metall, - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton mit 24 Türchen aufgemacht, die   mit den Zahlen von 1 bis 24 bedruckt sind. Im Hinblick auf den Umfang bestimmen die anderen Angelgeräte den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

vZTA

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