Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "9508"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI24621/25-195082900

Durch Beschreibung, Abbildungen und technische Spezifikationen veranschaulichte, noch nicht zusammengesetzte, mobile Anlage zu Unterhaltungszwecken, im Wesentlichen bestehend aus: - einem aufblasbaren, u-förmigen, keilartigen Schwimmkörper ("U"-Outer") aus Kunststofffolien   als Außenumrandung; - einem aufblasbaren, mittels Bändern und Ösen an der Umrandung zu fixierenden, keilförmigen   Schwimmkörper ("Inner", rutschenartig), ebenfalls aus Kunststofffolien;  - zwei Treppen und Startsteg; - einem einknüpfbaren Auffang-Trampolin; - verschiedenen Gummizügen; - einem Außenpool ("bracket pool"), mit 13,5 m x 7 m Grundfläche und 40 m³  Wasservolumen zur   Aufnahme der Schwimmkörper; - einer Unterfolie; - Spannstangen; - sechzehn stangenförmigen Steckfüßen aus unedlem Metall für den Pool; - einer Luftpumpe mit Kompressor und Manometer für die aufblasbaren Elemente; - drei Flüssigkeitspumpen mit je 15 kW Leistung und 1.500 U/min, jeweils mit Gestell,   elektrischer Anschlussausstattung und Auswurf sowie - vier Bühnenpodesten mit Geländern. Die aufblasbaren Elemente der aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzbaren, sog. "Pop-Up Wellenreitanlage" sollen in den mit Wasser befüllten Pool ("bracket-pool") eingesetzt werden und zum Surfen bzw. Wellenreiten auf einem von den Pumpen erzeugten Wasserlauf dienen. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist zu Unterhaltungszwecken auf Jahrmärkten, in Stadien, Ausstellungszentren, Freizeitparks usw. bestimmt. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "andere als in den Unterpositionen (KN) 9508 2100 bis 9508 2600 genannte Vergnügungspark-Fahrgeschäfte" eingereiht.

DEBTI24435/25-19508290000

Durch Beschreibung, Abbildungen und technische Spezifikationen veranschaulichte, noch nicht zusammengesetzte, mobile Wellenreitanlage, i. W. bestehend aus: - einem aufblasbaren, u-förmigen, keilartigen Schwimmkörper ("U"-Outer") aus Kunststofffolien   als Außenumrandung; - einem aufblasbaren, mittels Bändern und Ösen an der Umrandung zu fixierenden, keilförmigen   Schwimmkörper ("Inner", rutschenartig), ebenfalls aus Kunststofffolien;  - zwei Treppen und Startsteg; - einem einknüpfbaren Auffang-Trampolin; - verschiedenen Gummizügen; - einem Außenpool ("bracket pool"), mit 13,5 m x 7 m Grundfläche und 40 m³  Wasservolumen zur   Aufnahme der Schwimmkörper; - einer Unterfolie; - Spannstangen; - sechzehn stangenförmigen Steckfüßen aus unedlem Metall für den Pool; - einer Luftpumpe mit Kompressor und Manometer für die aufblasbaren Elemente; - drei Flüssigkeitspumpen mit je 15 kW Leistung und 1.500 U/min, jeweils mit Gestell,   elektrischer Anschlussausstattung und Auswurf sowie - vier Bühnenpodesten mit Geländern. Die aufblasbaren Elemente der aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzbaren, sog. "Pop-Up Wellenreitanlage" sollen in den mit Wasser befüllten Pool ("bracket-pool") eingesetzt werden und zum Surfen bzw. Wellenreiten auf einem von den Pumpen erzeugten Wasserlauf dienen. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist zu Unterhaltungszwecken auf Jahrmärkten, in Stadien, Ausstellungszentren, Freizeitparks usw. bestimmt. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "andere als in den Unterpositionen (KN) 9508 2100 bis 9508 2600 genannte Vergnügungspark-Fahrgeschäfte" eingereiht.

DEBTI12691/25-195082400

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein so genanntes Fahrgeschäft für einen Freizeitpark, welches in einem Gebäude integriert wird und einen Flug simuliert. Die Konstruktion besteht im Wesentlichen aus einem rotationsfähigen Turm, an dem Gondeln befestigt sind. Das Erzeugnis ahmt ein Flugerlebnis über verschiedene Landschaften nach, bei dem die Gäste vor einem riesigen, kugelförmigen Medienbildschirm sitzen. Die Gäste werden dabei auf drei Ebenen positioniert, die jeweils Sitzplätze für 12 Gäste (insgesamt 36 Sitze), aufweisen.  Jede Sitzbankeinheit ist mit vier Effekten ausgestattet (Heben, Stampfen, Rollen und Gieren). Zusätzlich werden mehrere Spezialeffekte wie Wind, Wasser und Sinneseindrücke im Dach über den Fahrgästen installiert, um das Gesamterlebnis zu intensivieren. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "andere als in den Unterpositionen 9508 2100 bis 9508 2300 (KN) genannte Vergnügungsparkgeschäfte, Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos" eingereiht.

DEBTI12663/25-195082200

Nach Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Datenblatt handelt es sich um ein Fahrgeschäft in Form eines Karussells in verschiedenen Ausführungen, bestehend aus einer großen und mehreren kleineren rotierenden Plattformen. Die Hauptdrehachse ist zusätzlich mit vier kleineren Drehplattformen (Durchmesser ca. 4,5 m)ausgestattet, auf denen jeweils drei rotierende Gondeln angebracht sind. Sämtliche Gondeln können zur besonderen Unterhaltung vom Fahrgast selbst in Drehung versetzt werden und sind jeweils mit fünf Sitzen ausgestattet.  Das nocht nicht zusammengesetzte Fahrgeschäft besitzt eine runde Grundfläche (Durchmesser ca. 14,4 m), bei dem unterschiedliche Drehgeschwindigkeiten einstellbar sind.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Vergnügungspark-Fahrgeschäft, Karussell".

DEBTI12675/25-195082100

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein Fahrgeschäft in verschiedenen, möglichen Ausführungen (z.B. Gefährt aus der Zukunft, einen Drachen oder pflanzliche Formen darstellend). Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einer Konstruktion aus unedlen Metallen (Schienen, Stützen, Bahnhof) sowie elektronischen Komponenten, einer Steuerung, einem Antrieb, einem Personenförderband und Fahrzeug-Gondeln. Jede Gondel ist dabei noch mit seinem eigenen Drehprofil ausgestattet, um die Passagiere in die jeweilige Szene blicken zu lassen. Der Streckenverlauf wird dabei an die Erfordernisse der jeweiligen Geschichte angepasst. Plötzliche Stopps in einer Szene wechseln sich dabei mit kraftvollen Beschleunigungen ab.   Waren dieser Art sind zolltarifrechtlich als "Vergnügungspark-Fahrgeschäfte, Achterbahnen" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI