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1 Ergebnisse für "9508260000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950826000080Wasserparkattraktionen6%
DEBTI24435/25-19508290000

Durch Beschreibung, Abbildungen und technische Spezifikationen veranschaulichte, noch nicht zusammengesetzte, mobile Wellenreitanlage, i. W. bestehend aus: - einem aufblasbaren, u-förmigen, keilartigen Schwimmkörper ("U"-Outer") aus Kunststofffolien   als Außenumrandung; - einem aufblasbaren, mittels Bändern und Ösen an der Umrandung zu fixierenden, keilförmigen   Schwimmkörper ("Inner", rutschenartig), ebenfalls aus Kunststofffolien;  - zwei Treppen und Startsteg; - einem einknüpfbaren Auffang-Trampolin; - verschiedenen Gummizügen; - einem Außenpool ("bracket pool"), mit 13,5 m x 7 m Grundfläche und 40 m³  Wasservolumen zur   Aufnahme der Schwimmkörper; - einer Unterfolie; - Spannstangen; - sechzehn stangenförmigen Steckfüßen aus unedlem Metall für den Pool; - einer Luftpumpe mit Kompressor und Manometer für die aufblasbaren Elemente; - drei Flüssigkeitspumpen mit je 15 kW Leistung und 1.500 U/min, jeweils mit Gestell,   elektrischer Anschlussausstattung und Auswurf sowie - vier Bühnenpodesten mit Geländern. Die aufblasbaren Elemente der aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzbaren, sog. "Pop-Up Wellenreitanlage" sollen in den mit Wasser befüllten Pool ("bracket-pool") eingesetzt werden und zum Surfen bzw. Wellenreiten auf einem von den Pumpen erzeugten Wasserlauf dienen. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist zu Unterhaltungszwecken auf Jahrmärkten, in Stadien, Ausstellungszentren, Freizeitparks usw. bestimmt. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "andere als in den Unterpositionen (KN) 9508 2100 bis 9508 2600 genannte Vergnügungspark-Fahrgeschäfte" eingereiht.

DEBTI17405/22-19508290000

Durch Beschreibung, Abbildungen und technische Spezifikationen veranschaulichte, noch nicht zusammengesetzte, mobile Wellenreitanlage, i. W. bestehend aus: - einem aufblasbaren, u-förmigen, keilartigen Schwimmkörper ("U"-Outer") aus Kunststofffolien   als Außenumrandung; - einem aufblasbaren, mittels Bändern und Ösen an der Umrandung zu fixierenden, keilförmigen   Schwimmkörper ("Inner", rutschenartig), ebenfalls aus Kunststofffolien;  - zwei Treppen und Startsteg; - einem einknüpfbaren Auffang-Trampolin; - verschiedenen Gummizügen; - einem Außenpool ("bracket pool"), mit 13,5 m x 7 m Grundfläche und 40 m³  Wasservolumen zur   Aufnahme der Schwimmkörper; - einer Unterfolie; - Spannstangen; - sechzehn stangenförmigen Steckfüßen aus unedlem Metall für den Pool; - einer Luftpumpe mit Kompressor und Manometer für die aufblasbaren Elemente; - drei Flüssigkeitspumpen mit je 15 kW Leistung und 1.500 U/min, jeweils mit Gestell,   elektrischer Anschlussausstattung und Auswurf sowie - vier Bühnenpodesten mit Geländern. Die aufblasbaren Elemente der aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzbaren, sog. "Pop-Up Wellenreitanlage" sollen in den mit Wasser befüllten Pool ("bracket-pool") eingesetzt werden und zum Surfen bzw. Wellenreiten auf einem von den Pumpen erzeugten Wasserlauf dienen. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist zu Unterhaltungszwecken auf Jahrmärkten, in Stadien, Ausstellungszentren, Freizeitparks usw. bestimmt. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "andere als in den Unterpositionen (KN) 9508 2100 bis 9508 2600 genannte Vergnügungspark-Fahrgeschäfte" eingereiht.

DEBTI5473/26-19608200000

Es handelt sich um eine Ware mit mehreren Funktionen, die sich sowohl als Schreibgerät wie auch als Hilfsmittel zum Formen von Zigarettenpapier und Stopfen von Tabak (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung) darstellt. Der Stift besteht im Wesentlichen aus einem 12 cm langen Kunststoffgehäuse und einer porösen Filzspitze. Die abnehmbare Kappe über der Spitze ist mit einer Aussparung versehen, in die sich ein Zigarettenfilter einsetzen lässt. Der konisch geformte Griff dient nun als Drehhilfe für Zigarettenpapier. Am anderen Ende des Griffes befindet sich ein herausschraubbares Stäbchen aus Kunststoff, mit dem sich Tabak in das gedrehte Papier stopfen lässt. Mit der Ware lässt sich Tabak weder aufbereiten noch verarbeiten. Es handelt sich auch nicht um eine Zigarettenspitze. Eine Einreihung der Ware mit mehreren Funktionen erfolgt in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Das zu 20 Stück verpackte Erzeugnis ist als "Schreiber, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI39373/25-19608200000

Es handelt sich bei der als "Jumbomarker Duo" bezeichneten Ware um einen ca. 24 cm  langen Textmarkerstift mit poröser Spitze in zwei verschiedenen Farben an den Enden. Das Kunststoffgehäuse besitzt zwei abnehmbare Schutzkappen aus Kunststoff. Die Ware ist als "Markierstift mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI36477/25-19608200000

Bei dem sog. "Office Tree SKU-988" handelt es sich um acht Stifte mit poröser Spitze. Die Erzeugnisse besitzen ein Kunststoffgehäuse mit abnehmbarer Kappe und sind mit verschiedenfarbiger und abwischbarer Flüssigkreide gefüllt. Die zweiseitigen Schreibgeräte sind mit einer Rund- und Keilspitze ausgestattet und verfügen über eine Schriftbreite von 1 mm bzw. 6 mm sowie eine Länge von 15,5 cm. Die Stifte sind in einer speziell gestalteten und für den dauerhaften Gebrauch geeigneten Verpackung aufgemacht. Die Ware wird als "Schreiber und Markierstift, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI