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1 Ergebnisse für "9601900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

960190000080andere6%
DEBTI44241/23-19601900000

Bei dem sog. "Natur-Kauhorn Büffel" handelt es sich um einen bearbeiteten tierischen Schnitzstoff in Forrm von gleichmäßig zugeschnittenen Röhren aus Büffelhorn (weitergehende Bearbeitung als in Position 0507 zugelassen). Die Ware ist in einer Klarsichtfolie verpackt und dient als Snack für Tiere. Sie ist in den Größen "klein", "mittel", "groß" erhältlich. Die Waren sind als "tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, kein Elfenbein" einzureihen.

DEBTI29775/23-19601900000

Bei den sog. „Muscheln im Beutel, Artikelnummer 746745“ handelt es sich um mehrere, in ihrer Form und Größe unterschiedliche Muschel- und Schneckengehäuse. Die Erzeugnisse sind mit Chlorwasserstoffsäure gebleicht, wodurch die natürliche Färbung verstärkt wird. Durch das Bleichen haben die Muschel- und Schneckengehäuse eine weitergehende Bearbeitung als das Reinigen oder einfache Zerteilen erfahren. Die in einem Kunststoffbeutel verpackte Ware ist als "anderer tierischer Schnitzstoff, bearbeitet, kein Elfenbein" einzureihen

DEBTI33518/21-19601900000

Bei dem sog. "Muschelmix mit Seestern, Art.Nr. 277363" handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - 21 leeren Schneckengehäusen der Art Pila Globosa, welche durch das Polieren eine weitergehende Bearbeitung als das Reinigen oder einfache Zerteilen erfahren haben, - drei in der Mitte geknoteten Seilen aus Kokosfasern, - drei annähernd rechteckigen Holzzuschnitten in den Abmessungen von ca. 5,5 cm x 2,5 cm und - einem Seestern mit einem Durchmesser von ca. 9 cm. Im Hinblick auf die Menge sind die Schneckengehäuse charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung. Die in einer Tüte verpackte Warenzusammenstellung wird als "tierischer Schnitzstoff, bearbeitet, kein Elfenbein" erfasst.

DEBTI5057/19-19601900000

Bei der sog. "Jakobsmuschel" handelt sich um ein ca. 11 x 10 cm (B x H) großes, natürliches Muschelgehäuse (sog. Jakobsmuschel), mit regelmäßiger Zeichnung. Das augenscheinlich gereinigte Erzeugnis ist mit zwei Bohrlöchern versehen und auf dem Muschelrücken mit einem aufgemalten roten Kreuz verziert. Zusätzlich ist die Ware mit einer durch die Bohrlöcher geführten Spinnstoffkordel ausgestattet. Das in Luftpolsterfolie verpackte Erzeugnis ist als "Ware aus bearbeitetem, tierischen Schnitzstoff, andere als von der Unterposition 9601 10 erfasst" einzureihen.

DEBTI35104/18-19601900000

Bei der als "Hänger Ei" (Art. 1013033) bezeichneten Ware handelt es sich um Waren aus tierischem Schnitzstoff in Form von sechs ausgeblasenen, gereinigten, hohlen, ganzen Hühnereierschalen mit jeweils einem Loch an der Spitze sowie einem eingeklebten Faden als Aufhängevorrichtung. Die sechs Eier sind mit unterschiedlichen Gesichtern bemalt und in einer Pappschachtel verpackt. Die Erzeugnisse können ganzjährig zur Dekoration verwendet werden. Sie sind als "Waren aus andere tierische Schnitzstoffe, kein Elfenbein" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI