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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI46009/25-19602000010

Es handelt sich um eine ca. 30 × 22 × 5 cm (L x B x H) große, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware in Form einer Sitzstange aus Kiefernholz zur Befestigung am Vogelkäfig mit zwei an einem Ende befindlichen, ausgehöhlten Kokosnussschalen (Durchmesser ca. 10,5 cm) und einer am anderen Ende befindlichen Befestigung. Das Erzeugnis soll einem Vogel als Futternapf dienen. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf den Umfang, dem Wert und der Bedeutung für die Verwendung durch die Kokosnussschale bestimmt. Die Ware wurde in Handarbeit gefertigt.  Das Erzeugnis ist als "Ware aus pflanzlichem Schnitzstoff, bearbeitet, handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI44063/25-19602000090

Es handelt sich bei der Ware um im Durchmesser ca. 0,5 cm große, speziell geformte, achteckige Erzeugnisse aus Paraffin. Die Erzeugnisse (insgesamt 75 g) sind in verschiedenen Farben in einer dafür passend und für den dauerhaften Gebrauch aufgemachten Sortierbox aus Kunststoff verpackt. Es handelt sich hierbei nicht um sog. Siegellack der primär aus Schellack und Terpentin besteht. Die Waren sind als "geformte Waren aus Paraffin, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.

DEBTI33576/25-19602000090

Es handelt sich um leere Kapseln aus nichtgehärteter Gelatine, die zur Abfüllung mit Medikamenten bzw. Nahrungsergänzungsmitteln vorgesehen sind. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Sie werden als "Waren aus nichtgehärteter Gelatine" eingereiht.

DEBTI37922/25-196020000

Es handelt sich bei den "Objekten aus Paraffinwachs" um gegossene Erzeugnisse in Gestalt von Hasen oder Fischen.  Die Figuren verfügen nicht über einen Kerzendocht.  Die Waren sind als "geformte Waren aus Paraffin, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.

DEBTI36456/24-19602000090

Es handelt sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware in Form einer Sitzstange aus Kiefernholz (Länge ca. 14 cm) zur Befestigung am Vogelkäfig mit einer ausgehöhlte Kokosnussschale (Durchmesser ca. 13 cm) an der einen und einer Befestigung an der anderen Seite. Das Erzeugnis soll dem Vogel als Futternapf dienen. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf den Umfang und der Bedeutung für die Verwendung durch die Kokosnussschale bestimmt. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "Ware aus pflanzlichem Schnitzstoff, bearbeitet, nicht handgearbeitet" einzureihen.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI