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2 Ergebnisse für "9603210000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

960321000010Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind6%
960321000080Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse6%
DEBTI47129/25-19603210000

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Zahnbürste für Tiere sowie einer Tube getrockneter Fruchtgalle. Alle Bestandteile sind in einer Blisterverpackung verpackt und sollen zur Zahnpflege bei Katzen verwendet werden. Die Bürste besteht aus einem Holzstiel (16 cm) als Griff und Fassung sowie Hanfseil als geschmeidiges Einzugsmaterial. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Reinigungsgerät den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware wird als "Bürste, Zahnbürste" eingereiht.

DEBTI45480/25-19603210000

Die "Zahnbürste für Tiere" besteht im Wesentlichen aus einer Tülle aus Gummi, die auf einen Finger zu stülpen ist und auf der Außenseite mit dünnen gummiartigen Lamellen ausgestattet ist. Die Bürste dient aufgrund ihrer speziellen Gestaltung / Handhabung der Zahnreinigung bei Haustieren (Hunde und Katzen) und kann zusätzlich auch zur Massage des Zahnfleischs verwendet werden. Das Erzeugnis ist in unterschiedlichen Farben erhältlich. Die auf einer bedruckten Pappkarte zu je vier Stück zum Aufhängen für den Einzelverkauf aufgeblisterte Ware ist als "Bürsten, Zahnbürsten" einzureihen.

DEBTI29593/25-99603210000

Neunteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Toilettentasche (Necessaire), einem digitalen Fieberthermometer, einer Nagelschere, einem Nagelknipser, einer Haarbürste, einem Haarkamm, einem Nasensauger, einem Badethermometer und einer Finger-Zahnbürste, Foto siehe Anlage, - das digitale Fieberthermometer, die Nagelschere, der Nagelknipser, die Haarbürste,   der Haarkamm, der Nasensauger, das Badethermometer und die Finger-Zahnbürste   sind gemeinsam in der Toilettentasche (Necessaire) [keine übliche Verpackung im Sinne   der AV 5 b)] verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines   speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit   keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) darstellen, - Finger-Zahnbürste: - - im Wesentlichen bestehend aus einer Tülle aus Kunststoff, die auf einen Finger zu      stülpen ist und auf der Außenseite sowohl mit Massagenoppen als auch mit Borsten,      in einem Stück aus der Tülle herausgeformt, versehen ist, - - das Erzeugnis erfüllt sowohl eine Zahnfleischmassage- als auch eine Zahnbürstenfunktion,      es ist daher in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen      (9019 / 9603) einzureihen. "Bürste, Zahnbürste"

DEBTI38090/25-19603210000

Bei der als "Bürstenköpfe" bezeichneten Ware handelt es sich um ovalförmige Bürstenköpfe, die dazu bestimmt sind auf einen elektrisch angetriebenen Zahnbürstengriff mit Antriebsachse aufgesteckt zu werden. Die Bürstenköpfe sind mit unterschiedlich hohen, verschiedenfarbigen, abgerundeten Borsten ausgestattet und passen auf spezielle elektrische Zahnbürstengriffe (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Je zwei Bürstenköpfe sind mit zwei Abdeckkappen zum Schutz des Bürstenkopfes in einer Blisterverpackung aufgemacht. Sie werden als "Bürste, Zahnbürste, die Teil eines Apparates ist" eingereiht.

DEBTI26893/25-19603210000

Bei der "3-Kopf-Zahnbürste" handelt es sich um eine ca. 18 cm lange Zahnbürste, bestehend aus einem Griff und einem rundlichen Bürstenkopf aus Kunststoff. Der Bürstenkopf ist mit Einzugsmaterial aus synthetischen bzw. künstlichen Filamenten bestückt, das dreiseitig zueinander steht.  Die Bürste dient aufgrund ihrer speziellen Gestaltung / Handhabung der Zahnreinigung bei Haustieren (Hunde und Katzen). Die verpackte Ware ist als "Bürste, Zahnbürste" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI