Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "9603901000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

960390100080von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor6%
DEBTI962/26-19603901000

Es handelt sich um einen von Hand zu führenden mechanischen Fußbodenkehrer ohne Motor (Maße: 1300 × 920 × 1035 mm). Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse mit zwei Rädern, das zwei zylindrische Bürsten und eine Walzenbürste enthält, die durch das Rollen der Räder bewegt werden. Die Filamente der vorderen Bürste sind kreisförmig angeordnet. Der mittels Schiebegriff von Hand zu betreibende Kehrer besitzt eine Arbeitsbreite von 92 cm und dient dem Reinigen von Böden. Der Auffangbehälter verfügt über ein Volumen von 55 Litern. Die Ware ist als "andere als in den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 50 genannte Waren, als von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor" einzureihen.

DEBTI26018/25-19603901000

Es handelt sich bei dem "Bodenkehrer, 19125" um einen von Hand zu führenden mechanischen Fußbodenkehrer ohne Motor, zusammengesetzt mit einem Wischtuch (12 cm x 4 cm). Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse mit zwei Rädern, das seitlich zwei zylindrische Bürsten und mittig eine Rundbürste enthält. Die Filamente der Bürste sind kreisförmig angeordnet. Der mittels Teleskopstange von Hand zu betreibende Kehrer besitzt eine Arbeitsbreite von 35 cm und dient dem Reinigen von Böden. Unterhalb des Gehäuses befindet sich ein Klettverschluss, an dem das abnehmbare Wischtuch angebracht ist. Ein Rahmen oder eine Platte zur Befestigung des Tuches sind nicht vorhanden.  Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes bestimmt der Kehrer den stofflichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Die noch nicht zusammengesetzte und verpackte Ware ist als "andere als in den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 50 genannte Waren, als von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor" einzureihen.

DEBTI45872/22-19603901000

Es handelt sich um einen von Hand zu führenden mechanischen Fußbodenkehrer ohne Motor, mit den Abmessungen von ca. 63 x 55 x 29 cm (L x B x H). Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse mit zwei Rädern, das zwei zylindrische Bürsten enthält, die durch das Rollen der Räder bewegt werden. Die Filamente der Bürste sind kreisförmig angeordnet. Der mittels Schiebegriff von Hand zu betreibende Kehrer besitzt eine Arbeitsbreite von 65 cm und dient dem Reinigen von Böden. Der Auffangbehälter verfügt über ein Volumen von 20 Litern. Die Ware ist als "andere als in den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 50 genannte Waren, als von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor" einzureihen.

DEBTI49069/21-19603901000

Es handelt sich bei dem sog. „Laubsammler (Kehrer)“ um einen von Hand zu führenden mechanischen Fußbodenkehrer ohne Motor. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse mit zwei vorderen Rädern, das eine zylindrische Bürste enthält, die durch das Rollen der Räder bewegt werden. Die Filamente der Bürste sind kreisförmig angeordnet. Der mittels Schiebegriff von Hand zu betreibende Kehrer besitzt eine Arbeitsbreite von 53 cm und dient dem Reinigen von Böden. Der Auffangbehälter verfügt über ein Volumen von 100 Litern. Die noch nicht zusammengesetzte und verpackte Ware ist als "andere als in den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 50 genannte Waren, als von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor" einzureihen.

DEBTI32631/21-19603901000

Bei dem sog. "Teppichkehrer Regulus“ (Art.Nr. 11700) handelt es sich um einen von Hand zu führenden Kehrer der aus einem Gehäuse mit Rädern besteht, das drei Bürsten enthält, die durch das Rollen der Räder bewegt werden. Der Kehrer wird zum Reinigen von Teppichen/Fußböden verwendet. Die Ware ist noch nicht zusammengesetzt in einem farbig bedruckten Pappkarton für den Einzelhandel aufgemacht. Die Ware ist als "von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor“ einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI