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Bei dem sog. "Küchensieb" handelt es sich um ein aus Edelstahl bestehendes Handsieb mit Kunststoffgriff zum Aussieben fester Stoffe, bestehend aus einem im Durchmesser ca. 16 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Das Sieb ist auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der gegenüberliegenden Seite mit zwei Einhängehenkeln versehen. Das Erzeugnis ist mit einem Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.
Es handelt sich bei der sog. "Kiste aus Holz mit Magnetverschluss" um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware in Form eines Handsiebes und einer Holzkiste. Das Sieb besteht aus engmaschigen Metalldrähten und ist auf einem rechteckigen Holzrahmen befestigt; Maße 9 cm x 14 cm. Die Kiste (gleiche Maße) besteht vorwiegend aus Holz, besitzt einen Magnetverschluss zum Abnehmen des Deckels und des Siebes und ist mit einem Kunststoffboden ausgestattet, der die gesiebten Waren (z.B. Tabak, Sand…) aufnehmen kann. Da kein charakterbestimmender Bestandteil ermittelbar ist, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Die in einem Karton verpackte Ware wird als "Handsieb" eingereiht.
Bei dem. Küchensieb handelt es sich um ein aus Edelstahl bestehendes Handsieb zum Aussieben fester Stoffe, bestehend aus einem im Durchmesser ca. 16 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Das Sieb ist auf der einen Seite mit einem Handgriff aus Kunststoff und auf der anderen Seite mit zwei Einhängehenkeln versehen. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein schwarzes Sieb aus unedlem Metall (Edelstahl), bestehend aus einem ca. 10 cm langen Handgriff und einem runden Rahmen mit einem fest eingelassenen "Metallgewebe" als Siebeinsatz (Durchmesser ca. 5 cm). Das Sieb ist Bestandteil einer Zusammenstellung, bestehend aus einer Glasflasche mit einer innenliegenden Mischung von verschiedenen Gewürzen und anderen Stoffen. Die in der Flasche enthaltenen Bestandteile sollen durch die Zugabe eines alkoholischen Getränkes (Vodka, nicht im Set enthalten) zu Gin gemischt werden. Das Sieb dient im Anschluss der Filtrierung. Für Zusammenstellungen von Lebensmitteln und Haushaltswaren kommt eine Einreihung als Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) nicht in Betracht. Sie sind deshalb getrennt voneinander einzureihen (vgl. DEBTI-3826/23-1 und DEBTI-3826/23-3). Das Set ist mit einem an einem goldfarbenen Faden am Flaschenhals befestigten Papieretikett für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Handsieb".
Bei dem sog. "Teesieb, Art. 515740" handelt es sich um ein Handsieb zum Aussieben fester Stoffe, bestehend aus einem im Durchmesser ca. 6,5 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Die Ware ist komplett aus Kunststoff gefertigt. Das Sieb ist auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der gegenüberliegenden Seite mit zwei Einhängehenkel versehen. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.