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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI2197/25-19606210000

Bei der sog. "Knopferweiterung" handelt es sich um aus Kunststoff bestehende Knöpfe mit einer dehnbaren Kunststoffschlaufe, die zur Erweiterung enger Hosen- oder Rockbünde verwendet werden. Je drei Knöpfe sind auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht.  Die Erzeugnisse sind als "Knöpfe, keine Druckknöpfe und Teile davon, aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen" einzureihen.

DEBTI59636/24-196062100

Es handelt sich bei den sog. "vier super große Knöpfe für Mario Kostüm“ um vier gelbe Kunststoffknöpfe mit jeweils vier Löchern und einem Durchmesser von 28,5 mm zur Verwendung an Kleidungsstücken. Die Erzeugnisse sind nicht mit Spinnstoff überzogen. Die in einer Tüte verpackte Ware ist als "Knöpfe, keine Druckknöpfe und Teile davon, aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoff überzogen" einzureihen.

DEBTI58127/24-19606210000

Es handelt sich bei den sog. "Knöpfen“ um 13 in einem Kunststoffbeutel verpackte Knöpfe aus Kunststoff in den Farben weiß und schwarz. Sie sind rund, jeweils mit zwei Löchern versehen, haben verschiedene Durchmesser (11; 15; 20 und 21 mm) und sind zur Verwendung an Kleidungsstücken geeignet. Die Erzeugnisse sind nicht mit Spinnstoff überzogen. Die Ware ist als "Knöpfe, keine Druckknöpfe und Teile davon, aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoff überzogen" einzureihen.

DEBTI1299/24-2496062100

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Sets aus verschiedenen großen Knöpfen aus Kunststoff. Sie sind rund, mit zwei Löchern versehen, verschiedenfarbig, verschieden groß und sind zur Verwendung an Kleidungsstücken geeignet. Eine anderweitige Verwendung steht dieser Einreihung nicht entgegen. Insgesamt 30 Knöpfe sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, buntem Papier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Pompons, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-23, DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Die Knöpfe können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: Knöpfe) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Knöpfe, keine Druckknöpfe und Teile davon, aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoff überzogen" eingereiht.

DEBTI42205/21-19606210000

Es handelt sich bei den sog. "Knöpfen“ um 13 in einem Kunststoffbeutel verpackte Knöpfe aus Kunststoff in den Farben weiß und schwarz. Sie sind rund, jeweils mit zwei Löchern versehen, haben verschiedene Durchmesser (11; 15; 20 und 21 mm) und sind zur Verwendung an Kleidungsstücken geeignet. Die Erzeugnisse sind nicht mit Spinnstoff überzogen. Die Ware ist als "Knöpfe, keine Druckknöpfe und Teile davon, aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoff überzogen" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI