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1 Ergebnisse für "9606220000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

960622000080aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen6%
DEBTI15106/25-19606220000

Bei der sog. "Bund- und Kragenerweiterung" handelt es sich um aus Metall bestehende Knöpfe mit einer dehnbaren Metallfederschlaufe, die zur Erweiterung enger Hosen- oder Rockbünde sowie Hemden- oder Blusenkragen verwendet werden. Je drei Knöpfe sind auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht; Durchmesser, 1 cm, 1,5 cm und 1,8 cm. Die Erzeugnisse sind als "Knöpfe, keine Druckknöpfe, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen" einzureihen.

DEBTI58033/24-19606220000

Es handelt sich bei dem sog. „Bunderweiterer“ um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus -       drei konfektionierten Spinnstoffzuschnitten, zusammengesetzt mit je einem Knopf -       drei Metallknöpfen mit dehnbarer Metallfederschlaufe und -       zwei Kunststoffknöpfen mit elastischen Verlängerungsriegeln. Die Zuschnitte und die Knöpfe dienen dem Verschließen von Bekleidungsstücken. Da weder die Spinnstoffzuschnitte aufgrund des Umfangs, noch die Knöpfe aufgrund ihrer Anzahl den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmen, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen.   Die Knöpfe aus Metall bestimmen aufgrund ihrer Anzahl gegenüber den Kunststoffknöpfen die Einreihung innerhalb der Position. Die Ware ist als "Knopf, kein Druckknopf oder Teil davon, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen" einzureihen.

DEBTI2182/25-19606220000

Es handelt sich um vollständige, noch nicht zusammengesetzte Knöpfe aus unedlem Metall, sog. Patentknöpfe, bestehend aus - einem runden, flachen Nietkopf mit einem zylindrischen Schaft auf der Rückseite und einer Verzierung auf der Vorderseite sowie - einem Befestigungsstift (Dorn) mit ebenfalls rundem flachem Kopf.  Der Nietknopf wird zusammen mit dem Befestigungsstift an Jeansbekleidung (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) als Knopf befestigt. Die beiden Teile werden dazu untrennbar miteinander verbunden. Die Ware ist als "Knopf, kein Druckknopf oder Teil davon, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen" einzureihen.

DEBTI24980/21-19606220000

Bei der sog. "Bund- und Kragenerweiterung", handelt es sich um aus Metall bestehende Knöpfe mit einer dehnbaren Metallfederschlaufe, die zur Erweiterung enger Hosen- oder Rockbünde sowie Hemden- oder Blusenkragen verwendet werden. Je drei Knöpfe sind auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht; Durchmesser, 1 cm, 1,5 cm und 1,8 cm. Die Erzeugnisse sind als "Knöpfe, keine Druckknöpfe, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen" einzureihen.

DE15082/16-19606220000

Bei der Ware, sog. "Bunderweiterungsknöpfe", handelt es sich um aus Metall bestehende Knöpfe mit einer dehnbaren Metallfederschlaufe, die zur Erweiterung enger Hosen- oder Rockbünde sowie Hemden- oder Blusenkragen verwendet werden. Je 6 Knöpfe sind auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Erzeugnisse sind als "Knöpfe, keine Druckknöpfe, aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI