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Die Ware besteht im Wesentlichen aus zwei doppellagig genähten, ca. 6,5 cm breiten sowie ca. 71 cm langen Stoffbändern, die an der inneren Längsseite jeweils mit einem textilen Streifen mit Kunststoffzähnchen sowie Stopps versehen sind. Die zwei gegenüberliegenden Zähnchenreihen sind mittels eines Schiebers ineinander verhakt. Auf die Bänder ist mittig jeweils ein schmaler, textiler, mit Klett versehener Streifen mit Kunststoffzähnchen an der nach außen zeigenden Längsseite mit Stopps aufgenäht. Einer der beiden Streifen ist mit einem Endstück (Bottom Stopp) sowie einem Schieber versehen. Auf den Klettstreifen ist mittels Klettverschluss abnehmbar jeweils eine sog. Blende in Form eines ca. 8,8 cm breiten und ca. 71 cm langen, doppellagig genähten Stoffbandes fixiert. Das Erzeugnis stellt eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren Charakter aufgrund der Bedeutung für die Verwendung sowie des Gesamteindrucks durch den Reißverschluss-Bestandteil bestimmt wird. Die mit einem Pappetikett umwickelte Ware dient zum Verbreitern von Jacken während einer Schwangerschaft. Sie soll bereits erweiterte Jacken zusätzlich erweitern und wird links sowie rechts mit der Erweiterung (Kumja) verbunden und an den Reißverschlussadapter gezippt, der wiederum an der Jacke fixiert ist. Die Ware ist als "Reißverschluss mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen.
Bei der als „Stiefel-Schnellverschluss“ bezeichneten Ware handelt es sich um einen Reißverschluss mit einer Gesamtgröße von ca. 19 x 6 cm (Länge x Breite), bestehend im Wesentlichen aus an zwei Kunstlederbändern angebrachten Zähnen aus Kunststoff und einem Schieber. Die Ware ist beidseitig mit jeweils acht Metallösen sowie einem Klettverschluss ausgestattet. Die mit einem Etikett versehene und zu zwei Stück in einer Kunststoffverpackung aufgemachte Ware ist als "Reißverschluss, mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen.
Bei dem sog. „Set aus Molle und Adapter, 8843“ handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer sog. Molle-Leiste aus Geweben aus Spinnstoffen mit verschiedenen Aussparungen bzw. Schlitzen, an dessen innerer Längsseite ein Reißverschluss mit Kunststoffzähnen, Schieber und Stopper angenäht ist. Die Ware dient der Befestigung von Rucksäcken oder Panels (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung) an Plattenträgern und ermöglicht eine schnelle Montage der Module. Das Gesamtmaß beträgt 27 cm x 8 cm (L x B). Für die Verwendung sind beide Bestandteile gleichermaßen von Bedeutung, so dass eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Das Set ist zu zwei Stück in einem Kunststoffbeutel verpackt. Die Ware ist als "Reißverschluss mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. „Ersatz-Reißverschlussanhänger“ um ein Griffstück aus unedlem Metall und Kunststoff für einen Reißverschluss. Das ca. 4 cm lange und zweigliedrige Erzeugnis wird an einem Schieber (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) befestigt und stellt sich nicht nur als Erleichterung zum Bewegen des Schiebers, sondern als zwingend notwendig dar. Da weder das Metall noch der Kunststoff den stofflichen Charakter des Erzeugnisses bestimmen, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Die verpackte Ware ist als "erkennbares Teil eines Reißverschlusses, nicht aus unedlem Metall, nicht von der Unterposition (Taric) 9607 2090 10 erfasst" einzureihen.
Es handelt sich bei den sog. „3er Ersatz-Reißverschluss-Zipper (Artikelnummer: 759391)“ um Griffstücke aus unedlem Metall für Reißverschlüsse. Die ca. 3,5 cm langen Erzeugnisse werden an einem Schieber (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) befestigt und stellen sich nicht nur als Erleichterung zum Bewegen des Schiebers, sondern als zwingend notwendig dar. Die verpackten Waren sind als "erkennbares Teil eines Reißverschlusses, aus unedlem Metall, nicht zur Verwendung bei der Herstellung von Reißverschlüssen" einzureihen.