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Die Ware besteht im Wesentlichen aus zwei doppellagig genähten, ca. 6,5 cm breiten sowie ca. 71 cm langen Stoffbändern, die an der inneren Längsseite jeweils mit einem textilen Streifen mit Kunststoffzähnchen sowie Stopps versehen sind. Die zwei gegenüberliegenden Zähnchenreihen sind mittels eines Schiebers ineinander verhakt. Auf die Bänder ist mittig jeweils ein schmaler, textiler, mit Klett versehener Streifen mit Kunststoffzähnchen an der nach außen zeigenden Längsseite mit Stopps aufgenäht. Einer der beiden Streifen ist mit einem Endstück (Bottom Stopp) sowie einem Schieber versehen. Auf den Klettstreifen ist mittels Klettverschluss abnehmbar jeweils eine sog. Blende in Form eines ca. 8,8 cm breiten und ca. 71 cm langen, doppellagig genähten Stoffbandes fixiert. Das Erzeugnis stellt eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren Charakter aufgrund der Bedeutung für die Verwendung sowie des Gesamteindrucks durch den Reißverschluss-Bestandteil bestimmt wird. Die mit einem Pappetikett umwickelte Ware dient zum Verbreitern von Jacken während einer Schwangerschaft. Sie soll bereits erweiterte Jacken zusätzlich erweitern und wird links sowie rechts mit der Erweiterung (Kumja) verbunden und an den Reißverschlussadapter gezippt, der wiederum an der Jacke fixiert ist. Die Ware ist als "Reißverschluss mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen.
Bei der als „Stiefel-Schnellverschluss“ bezeichneten Ware handelt es sich um einen Reißverschluss mit einer Gesamtgröße von ca. 19 x 6 cm (Länge x Breite), bestehend im Wesentlichen aus an zwei Kunstlederbändern angebrachten Zähnen aus Kunststoff und einem Schieber. Die Ware ist beidseitig mit jeweils acht Metallösen sowie einem Klettverschluss ausgestattet. Die mit einem Etikett versehene und zu zwei Stück in einer Kunststoffverpackung aufgemachte Ware ist als "Reißverschluss, mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen.
Bei dem sog. „Set aus Molle und Adapter, 8843“ handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer sog. Molle-Leiste aus Geweben aus Spinnstoffen mit verschiedenen Aussparungen bzw. Schlitzen, an dessen innerer Längsseite ein Reißverschluss mit Kunststoffzähnen, Schieber und Stopper angenäht ist. Die Ware dient der Befestigung von Rucksäcken oder Panels (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung) an Plattenträgern und ermöglicht eine schnelle Montage der Module. Das Gesamtmaß beträgt 27 cm x 8 cm (L x B). Für die Verwendung sind beide Bestandteile gleichermaßen von Bedeutung, so dass eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Das Set ist zu zwei Stück in einem Kunststoffbeutel verpackt. Die Ware ist als "Reißverschluss mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. „Art. 90525 – Lanyard“ um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem etwa 44 cm langen Reißverschluss sowie einer Kartenhülle. Der Reißverschluss verfügt über Zähne aus Kunststoff, die auf einem Spinnstoffgewebe angebracht sind und wird mittels eines Schiebers aus Metall geschlossen bzw. geöffnet werden, sodass er z.B. um den Hals getragen werden kann. An der Unterseite ist mittels einer Spinnstoffkordel eine etwa 9,2 x 5,7 cm große Kartenhülle aus Kunststoff befestigt, welche beispielsweise der Aufnahme eines Namensschildes oder einer Magnetkarte (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung) dient. Im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind sowohl der Reißverschluss als auch die Kartenhülle als charakterbestimmend anzusehen. Da somit ein charakterverleihender Bestandteil nicht ermittelbar ist, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Die Ware wird als "Reißverschluss mit Zähnen aus Kunststoff" eingereiht.
Das Erzeugnis, sog. "Verbreiterung" besteht im Wesentlichen aus zwei doppellagig genähten, ca. 6,5 cm breiten sowie ca. 71 cm langen Stoffbändern, die an der inneren Längsseite jeweils mit einem textilen Streifen mit Kunststoffzähnchen sowie Stops versehen sind. Die zwei gegenüberliegenden Zähnchenreihen sind mittels eines Schiebers ineinander verhakt. Auf die Bänder ist mittig jeweils ein schmaler, textiler, mit Klett versehener Streifen mit Kunststoffzähnchen an der nach außen zeigenden Längsseite mit Stops aufgenäht. Einer der beiden Streifen ist mit einem Endstück (Bottom Stop) sowie einem Schieber versehen. Auf den Klettstreifen ist mittels Klettverschluss abnehmbar jeweils eine sog. Blende in Form eines ca. 8,8 cm breiten und ca. 71 cm langen, doppellagig genähten Stoffbandes fixiert. Das Erzeugnis stellt eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren Charakter aufgrund der Bedeutung für die Verwendung sowie des Gesamteindrucks durch den Reißverschluss-Bestandteil bestimmt wird. Die mit einem Pappetikett umwickelte Ware dient zum Verbreitern von Jacken während einer Schwangerschaft. Sie soll bereits erweiterte Jacken zusätzlich erweitern und wird links sowie rechts mit der Erweiterung (Kumja) verbunden und an den Reißverschlussadapter gezippt, der wiederum an der Jacke fixiert ist. Die Ware ist als "Reißverschluss mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen.