Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

8 Ergebnisse für "9608"

Nomenklatur-Codes

960900000080Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position|9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide8%960990000080andere6%960990100080Pastellstifte und Zeichenkohle6%960990900080andere6%960920000080Minen für Stifte6%960910100080Bleistifte6%960910900080andere6%960910000080Stifte mit Schutzmantel6%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI5473/26-19608200000

Es handelt sich um eine Ware mit mehreren Funktionen, die sich sowohl als Schreibgerät wie auch als Hilfsmittel zum Formen von Zigarettenpapier und Stopfen von Tabak (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung) darstellt. Der Stift besteht im Wesentlichen aus einem 12 cm langen Kunststoffgehäuse und einer porösen Filzspitze. Die abnehmbare Kappe über der Spitze ist mit einer Aussparung versehen, in die sich ein Zigarettenfilter einsetzen lässt. Der konisch geformte Griff dient nun als Drehhilfe für Zigarettenpapier. Am anderen Ende des Griffes befindet sich ein herausschraubbares Stäbchen aus Kunststoff, mit dem sich Tabak in das gedrehte Papier stopfen lässt. Mit der Ware lässt sich Tabak weder aufbereiten noch verarbeiten. Es handelt sich auch nicht um eine Zigarettenspitze. Eine Einreihung der Ware mit mehreren Funktionen erfolgt in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Das zu 20 Stück verpackte Erzeugnis ist als "Schreiber, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI7089/26-19608109200

Bei der Ware handelt es sich um einen Kugelschreiber aus Metall, im Wesentlichen bestehend aus einem zweiteiligen, aufschraubbaren, schwarzen Gehäuse, Antirutschschaft und Ansteckclip. Das Gehäuse umschließt eine entnehmbare Mine mit pastöser Schreibfarbe (keine flüssige Tinte) und einer Schreibspitze mit Schreibkugel aus Metall, die durch einen Druckmechanismus ausgefahren wird. Die Ware ist als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" einzureihen. (s. Abbildung in der Anlage)

DEBTI3528/26-19608990000

Bei der als Kreidehalter bezeichneten Ware handelt es sich um ein magnetisches Kunststoff-Griffstück mit Spannzange, welches 9,5 cm lang und 2,2 cm im Durchschnitt ist und zur Aufnahme von Kreide zum Malen oder Schreiben mit einem Durchmesser von 8 mm bis 11 mm bestimmt ist. Die Ware besteht aus einem Set aus 4 verschiedenfarbigen, gleichartigen Komponenten. Die Ware ist als „Bleistifthalter und ähnliche Waren“ einzureihen.

DEBTI47432/25-496082000

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten vier Schreibstiften handelt es sich um ca. 9 cm  lange Farbmalstifte mit einer Hülle aus Kunststoff und einer poröser Spitze in vier verschiedenen Farben (schwarz, blau, rosa und lila), die mit einer abnehmbaren Schutzkappe versehen sind. Zolltarifrechtlich liegen "Schreiber mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze " vor. Die Malstifte bilden gemeinsam mit Puppenzubehör (s. DEBTI-47432/25-1), zwei Haarstyling-Werkzeugen (s. DEBTI-47432/25-2), drei Haarspangen (s. DEBTI-47432/25-3), einem Bogen mit sog. Haartattoos (Abziehbilder, s. DEBTI-47432/25-5), neun kleinen Deko-Pins aus Kunststoff (s. DEBTI-47432/25-6) sowie einer Gebrauchsanleitung (s. DEBTI-47432/25-7) ein Set (Verkaufseinheit), das gemeinsam auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt aufgrund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht, so dass alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen sind.

DEBTI47026/25-196083000

Es handelt sich bei den Erzeugnissen um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem ca. 16 cm langen Lineal mit Maßeinteilung aus Papier und - einem ca. 14 cm langen Schreibgerät mit einer an einem Ende befindlichen porösen Spitze und einem am anderen Ende befindlichen Fineliner (Feinschreiber) mit Spitze aus Kunststoff. Der Schreiber besitzt ein Kunststoffgehäuse mit abnehmbaren Schutzkappen. Auf dem Kunststoffgehäuse ist ein Lineal abgedruckt.  Die Warenzusammenstellung dient der Markierung des Operations- und Untersuchungsfeldes auf der Haut des Patienten. Innerhalb der Warenzusammenstellung bestimmt das Schreibgerät aufgrund der Bedeutung für die Verwendung den Charakter. Für das Schreibgerät mit dem darauf abgedrucktem Lineal ist als Ware mit zwei Funktionen kein charakterverleihender Bestandteil ermittelbar, daher ist das Erzeugnis in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen als Schreibgerät einzureihen. Innerhalb der Unterposition ist kein charakterverleihender Bestandteil zwischen dem Schreiber mit poröser Spitze und dem Feinschreiber mit Spitze aus Kunststoff ermittelbar, daher ist das Erzeugnis in die zuletzt genannte Unterposition der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen. Die steril verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes Schreibgerät" einzureihen.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI