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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI5473/26-19608200000

Es handelt sich um eine Ware mit mehreren Funktionen, die sich sowohl als Schreibgerät wie auch als Hilfsmittel zum Formen von Zigarettenpapier und Stopfen von Tabak (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung) darstellt. Der Stift besteht im Wesentlichen aus einem 12 cm langen Kunststoffgehäuse und einer porösen Filzspitze. Die abnehmbare Kappe über der Spitze ist mit einer Aussparung versehen, in die sich ein Zigarettenfilter einsetzen lässt. Der konisch geformte Griff dient nun als Drehhilfe für Zigarettenpapier. Am anderen Ende des Griffes befindet sich ein herausschraubbares Stäbchen aus Kunststoff, mit dem sich Tabak in das gedrehte Papier stopfen lässt. Mit der Ware lässt sich Tabak weder aufbereiten noch verarbeiten. Es handelt sich auch nicht um eine Zigarettenspitze. Eine Einreihung der Ware mit mehreren Funktionen erfolgt in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Das zu 20 Stück verpackte Erzeugnis ist als "Schreiber, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI47432/25-496082000

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten vier Schreibstiften handelt es sich um ca. 9 cm  lange Farbmalstifte mit einer Hülle aus Kunststoff und einer poröser Spitze in vier verschiedenen Farben (schwarz, blau, rosa und lila), die mit einer abnehmbaren Schutzkappe versehen sind. Zolltarifrechtlich liegen "Schreiber mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze " vor. Die Malstifte bilden gemeinsam mit Puppenzubehör (s. DEBTI-47432/25-1), zwei Haarstyling-Werkzeugen (s. DEBTI-47432/25-2), drei Haarspangen (s. DEBTI-47432/25-3), einem Bogen mit sog. Haartattoos (Abziehbilder, s. DEBTI-47432/25-5), neun kleinen Deko-Pins aus Kunststoff (s. DEBTI-47432/25-6) sowie einer Gebrauchsanleitung (s. DEBTI-47432/25-7) ein Set (Verkaufseinheit), das gemeinsam auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt aufgrund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht, so dass alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen sind.

DEBTI47453/25-196082000

Es handelt sich bei der Ware um einen ca. 14 cm langen Stift mit poröser Spitze (Keilspitze) mit einem Kunststoffgehäuse und einer Kunststoffkappe, zur Verwendung als sog. Prüfstift für die Messung von Oberflächenspannung. Bildet der Strich auf dem zu untersuchenden Film eine geschlossene Fläche, ist der Kunststofffilm ausreichend vorbehandelt. Bildet der Strich eine fleckige Struktur, ist die Folie nicht oder schlecht behandelt.  Eine Einreihung des Erzeugnisses als zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenz im Sinne der Position 3822 kommt nicht in Betracht, da die Funktion nicht auf messbaren oder beobachtbaren Veränderungen der biologischen oder chemischen Substanzen, aus denen das Reagenz besteht, beruht. Die Ware ist als "Schreiber mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI41111/25-196082000

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem Ausmalbuch für Kinder (22,7 x 22,7 cm) mit 80 Seiten und - zehn farbigen Markern/Filzschreibern mit poröser Spitze, die in einer am vorderen Innendeckel befestigten Blisterverpackung eingesetzt sind. Das Malbuch besitzt einen höheren Wert im Vergleich zu den Markern, die mengenmäßig einen höheren Anteil ausmachen. In Bezug auf die Verwendung sind die einzelnen Waren gleichrangig. Daher ist kein charakterverleihender Bestandteil ermittelbar und die Einreihung erfolgt in die zuletzt genannte Position, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen.  Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "Stift mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI39373/25-19608200000

Es handelt sich bei der als "Jumbomarker Duo" bezeichneten Ware um einen ca. 24 cm  langen Textmarkerstift mit poröser Spitze in zwei verschiedenen Farben an den Enden. Das Kunststoffgehäuse besitzt zwei abnehmbare Schutzkappen aus Kunststoff. Die Ware ist als "Markierstift mit poröser Spitze" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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