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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI47026/25-196083000

Es handelt sich bei den Erzeugnissen um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem ca. 16 cm langen Lineal mit Maßeinteilung aus Papier und - einem ca. 14 cm langen Schreibgerät mit einer an einem Ende befindlichen porösen Spitze und einem am anderen Ende befindlichen Fineliner (Feinschreiber) mit Spitze aus Kunststoff. Der Schreiber besitzt ein Kunststoffgehäuse mit abnehmbaren Schutzkappen. Auf dem Kunststoffgehäuse ist ein Lineal abgedruckt.  Die Warenzusammenstellung dient der Markierung des Operations- und Untersuchungsfeldes auf der Haut des Patienten. Innerhalb der Warenzusammenstellung bestimmt das Schreibgerät aufgrund der Bedeutung für die Verwendung den Charakter. Für das Schreibgerät mit dem darauf abgedrucktem Lineal ist als Ware mit zwei Funktionen kein charakterverleihender Bestandteil ermittelbar, daher ist das Erzeugnis in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen als Schreibgerät einzureihen. Innerhalb der Unterposition ist kein charakterverleihender Bestandteil zwischen dem Schreiber mit poröser Spitze und dem Feinschreiber mit Spitze aus Kunststoff ermittelbar, daher ist das Erzeugnis in die zuletzt genannte Unterposition der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen. Die steril verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes Schreibgerät" einzureihen.

DEBTI26177/25-19608300000

Bei dem sog. "Tintenlöscher, Artikel 752320" handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Tintenentferner und einem Fineliner in Form eines Schreibers mit Spitze aus Kunststoff, in einem gemeinsamen Schaft aus Kunststoff (Länge 17 cm) mit abziehbaren Verschlusskappen auf beiden Seiten. Mit dem Tintenentferner kann Geschriebenes aus Tinte "entfernt" werden - mit dem Fineliner kann der gelöschte Bereich erneut beschrieben werden. Hinsichtlich der Verwendung kann kein charakterbestimmender Bestandteil ermittelt werden, so dass die Ware in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen eingereiht wird.  Das zu drei Stück verpackte Erzeugnis ist als "anderes Schreibgerät" einzureihen.

DEBTI41141/24-196083000

Bei der als "Re98-Porto-Tool", Art.Nr. 10367, bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus  - einem Schlüsselring und  - einem Anhänger (charakterverleihend im Hinblick auf die Verwendung) als zusammengesetzte Ware, bestehend aus - - einem Stift und  - - einem Schraubendreher. Bei dem Anhänger handelt es sich um ein dreiteiliges Gehäuse aus Metall, in dessen Ende der Schraubendreher fixiert ist, dessen Mittelteil die Stiftspitze aufnimmt und dessen anderes Ende die Kappe mit einer Lochvorrichtung für den Schlüsselring darstellt. Alle Bestandteile können miteinander verschraubt werden. Bezüglich des Anhängers ist weder der Stift noch der Schraubendreher im Hinblick auf die Verwendung charakterverleihend. In Bezug auf den Wert bestimmt der Stift den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die in einer Pappverpackung aufgemachte Ware ist als "anderes Schreibgerät, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI50366/24-19608300000

Es handelt sich bei dem Schreibgerät in Stiftform aus Metall mit den Abmessungen von ca. 17 x 0,9 cm (L x d) um eine zusammengesetzte Ware aus einem Schreibgerät und einem im Inneren integrierten Radiergummi aus Kunststoff oder Kautschuk. Das Schreibgerät ist an einer Seite mit einer Grafitspitze zum Schreiben und auf der anderen Seite mit einem Eingabestift für berührungsempfindliche Bildschirme ausgestattet und somit beidseitig als Schreibgerät verwendbar. Die in einer Pappverpackung aufgemachte Ware ist als "anderes Schreibgerät, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI53405/23-19608300000

Bei der Ware „Ersatzstift passend für Nintendo 3DS" handelt es sich um einen Stift zur Bedienung von berührungsempfindlichen Bildschirmen des „Nintendo 3DS“ (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Der Stift besteht aus einem Mittelstück aus Metall mit Teleskopfunktion, einer Spitze und einem Kopf aus Kunststoff. Das Erzeugnis besitzt keinen integrierten Schaltkreis zur Verarbeitung von Signalen und keinen Akku oder Batterie und stellt sich somit als sog. passiver kapazitiver Eingabestift dar. Die zu zehn Stück verpackte Ware wird als "anderer Stift, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" eingereiht.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI