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Angaben des Antragstellers: Schlauchleitung aus TPU Rohren, einem schwarzen Wellrohr sowie Anschlussbuchsen, Kupplungen und Klebebändern. Die Schlauchleitung soll zum Verbau in der Karosserie von Kraftfahrzeugen als "Beförderungsstrecke für den Luftdurchfluss" verwendet werden. Sie soll die Luft, die ursprünglich von einem Regelventil am Fahrer- und Beifahrersitz gesteuert wird, innerhalb des Kraftfahrzeugs befördern. Die Schlauchleitung endet dann entweder (je nach Fahrzeugtyp) bei einer weiteren Schlauchleitung, in der die Luft weiter transportiert wird, oder bei den sogenannten Luftkammerblasen eines KFZ-Sitzes (siehe vZTA DE HH/610/08-1), die dann entweder mit Luft gefüllt oder entleert werden und nicht Teil dieser vZTA sind. Nach dem Untersuchungsergebnis liegt ein Kunststoffschlauch, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Verbindungsstücken vor.
Bei der Ware handelt es sich um ein Stempelkissen, bestehend aus einem Kunststoffbehältnis mit den Maßen: ca. 2,5 x 2,5 cm (L x B), welches im Inneren eine getränkte, nicht näher definierte saugfähige Unterlage aufweist. Das Erzeugnis wird mit einem durchsichtigen Deckel verschlossen. Die Ware ist mit einer klarsichtigen Kunststofffolie verschweißt und zu 96 Stück in einem Papp-Verkaufsdisplay aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "Stempelkissen, auch getränkt" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage
Bei der "Farbbandkassette" handelt es sich im Wesentlichen um ein synthetisches Textil-Farbband, welches mit schwarzer Tinte getränkt ist, eine Breite von 12,7 mm besitzt und dauerhaft in einer schwarzen Kunststoffkassette montiert ist. Das Erzeugnis ist zur Verwendung mit einem Matrix- bzw. Nadeldrucker (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vorgesehen. Das Band besitzt eine Länge von 12 m. Die verpackte Ware ist als "schreibmaschinenähnliches Band, mit Tinte, in einer Kassette, Farbband aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in einer Kunststoffkassette eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art" einzureihen.
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus zwei Farbbändern in Form von Thermotransferfolien (charakterbestimmend aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des höheren Wertes) und 108 Stück fotografisches Papier. Die Thermotransferfolien befinden sich in Kassetten und sind mit Farbpigmenten beschichtet. Durch Erhitzen erfolgt der Druckvorgang, der sog. Thermosublimationsdruck, bei dem die Farben Cyan, Magenta und Gelb auf das Papier aufgetragen werden. Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "schreibmaschinenähnliches Band, für Abdrucke präpariert, in einer Kassette, Farbband aus Kunststoff, Farbband mit unterschiedlichen Farbsegmenten, bei denen die Farbstoffe durch Hitze in einen Träger eingebracht werden" einzureihen.
Bei dem sog. "Stempelkissen, Art. 15346" handelt es sich um ein Kunststoffbehältnis mit den Maßen: ca. 9 x 6 x 2,2 cm (L x B x H), welches im Inneren eine nicht näher definierte saugfähige Unterlage aufweist. Das Stempelkissen wird mit einem durchsichtigen Deckel verschlossen. Die Ware ist mit einer klarsichtigen Kunststofffolie verschweißt. Die Ware ist als "Stempelkissen, auch getränkt" einzureihen.