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Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus zwei Farbbändern in Form von Thermotransferfolien (charakterbestimmend aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des höheren Wertes) und 108 Stück fotografisches Papier. Die Thermotransferfolien befinden sich in Kassetten und sind mit Farbpigmenten beschichtet. Durch Erhitzen erfolgt der Druckvorgang, der sog. Thermosublimationsdruck, bei dem die Farben Cyan, Magenta und Gelb auf das Papier aufgetragen werden. Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "schreibmaschinenähnliches Band, für Abdrucke präpariert, in einer Kassette, Farbband aus Kunststoff, Farbband mit unterschiedlichen Farbsegmenten, bei denen die Farbstoffe durch Hitze in einen Träger eingebracht werden" einzureihen.
Es handelt sich bei der sog. „Thermotransferfolie “ um ein Farbband aus Kunststoff, im Wesentlichen bestehend aus einer Hülse, auf der eine Kunststofffolie, die auf der einen Seite mit einer Farbschicht und auf der anderen Seite mit Silikon beschichtet ist, angebracht ist. Das konfektionierte Thermotransferband besitzt je nach Ausführung eine Breite von 26 - 660 mm und eine Länge von 300 - 1.200 m. Die Ware dient durch Erhitzen dem Bedrucken von Materialien (z.B. von Folien). Das Erzeugnis ist als "schreibmaschinenähnliches Band, für Abdrucke präpariert auf einer Spule, Farbband aus Kunststoff" einzureihen.
Es handelt sich um ein auf einer Rolle aufgemachtes Folienband aus Kunststoff in Form von Thermotransferfolie. Die Aufmachung der Rollenkerne kann je nach Druckermodell variieren. Das Erzeugnis wird in Druckern beim Thermotransferdruck für Fahrzeugidentifikationsetiketten verwendet. Die Farbe wird thermisch durch das Erhitzen der einzelnen Dots (Heizpunkte) des Thermodruckkopfes auf das zu bedruckende Material übertragen. Laut Angaben des Antragstellers handelt es sich hierbei um Farbbänder aus Kunststoff mit Segmenten unterschiedlicher Farbe, bei denen die Farbstoffe durch Hitze in einen Träger eingebracht werden (sogenannte Farbstoff-Sublimation). Diese vZTA-Entscheidung gilt nicht für Farbbänder, die keine Segmente mit unterschiedlicher Farbe besitzen. Das Erzeugnis ist als "schreibmaschinenähnliches Band, für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen, Farbband aus Kunststoff mit Segmenten unterschiedlicher Farbe (sogenannte Farbstoff-Sublimation)" einzureihen.
Es handelt sich bei der sog. „Stericlin Thermotransferfolie APX Fh, AXR8“ (Artikel-Nr. 3FSGZ815*) um ein Farbband aus Kunststoff, im Wesentlichen bestehend aus einer Hülse, auf der eine Kunststofffolie, die einseitig mit auf Wachs / Harz basierenden Farbpigmenten beschichtet ist, angebracht ist. Das konfektionierte Thermotransferband ist besitzt je nach Ausführung eine Breite von 60 mm bis 110 mm, eine Rollenlänge von 74 m bis 300 m sowie einen Hülsendurchmesser von 12,7 cm bis 25,4 cm. Das Erzeugnis ist als "schreibmaschinenähnliches Band, für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen, Farbband aus Kunststoff" einzureihen.
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus drei Farbbändern in Form von Thermotransferfolien (charakterbestimmend aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des höheren Wertes) und 108 Stück fotografisches Papier. Die Thermotransferfolien befinden sich in Druckerkatuschen und sind nicht mit unterschiedlichen Farbpigmenten beschichtet. Durch Erhitzen erfolgt der Druckvorgang, der sog. Thermosublimationsdruck. Die verpackte Ware ist als "schreibmaschinenähnliches Band, für Abdrucke präpariert auf einer Spule, Farbband aus Kunststoff, kein Farbband mit unterschiedlichen Farbsegmenten" einzureihen.