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Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem in der Größe verstellbaren Uhrarmband aus Kalbsleder, mit zwei Lederschlaufen, einer Dornschließe aus Edelstahl sowie den Federstegen zur Befestigung an einer Uhr. Charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung ist das ca. 80 bzw. 118 x 20 mm (jeweils L x B) große schwarze Armband. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem in der Größe verstellbaren Uhrarmband aus Rindsleder, mit zwei Lederschlaufen, einer Dornschließe aus Edelstahl sowie den Federstegen zur Befestigung an einer Uhr. Charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung ist das ca. 82 bzw. 119 x 20 mm (jeweils L x B) große schwarze Armband. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem in der Größe verstellbaren Uhrarmband aus Rindsleder, mit zwei Lederschlaufen, einer Dornschließe aus Edelstahl sowie den Federstegen zur Befestigung an einer Uhr. Charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung ist das ca. 65 x 105 x 16 mm (L x L x B) große schwarze Armband. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Es handelt sich um ein Ersatzarmband für einen Fitnesstracker (Position 9102, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Es besteht aus einem in der Größe verstellbaren Uhrarmband aus gefärbtem Leder (charakterbestimmender Stoff nach dem Umfang und dem Gesamterscheinungsbild), mit zwei Lederschlaufen und einer Dornschließe aus unedlem Metall. Das Erzeugnis ist mittels Federstegen mit einer zusätzlichen, speziellen Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff zur Befestigung am Gehäuse des Fitnesstrackers ausgestattet. Das Erzeugnis ist in einem Pappkarton verpackt. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Es ist als "anderes Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Es handelt sich um zwei Erzeugnisse in Form von Ersatzarmbändern für Uhren. Sie stellen sich jeweils als zusammengesetzte Ware aus einem in der Größe verstellbaren Uhrarmband aus gefärbtem Leder, mit zwei Lederschlaufen, einer Dornschließe aus unedlem Metall sowie den Federstegen zur Befestigung an einer Uhr dar. Die Waren weisen unterschiedliche Breiten auf. Charakterbestimmend in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung der zusammengesetzten Ware ist das jeweilige Armband. Die Armbänder sind jeweils gemeinsam mit einem zusätzlichen Federsteg als Warenzusammenstellung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Armbänder bestimmen ebenfalls aufgrund der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Erzeugnisse sind als "Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet" einzureihen.