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1 Ergebnisse für "9613900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

961390000080Teile6%
DEBTI45923/25-19613900000

Es handelt sich bei dem sog. „Kaltumformteil“ (alleiniger Gegenstand der vZTA-Entscheidung) um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus kaltgewalztem Stabstahl. Die annähernd konisch geformte Ware besitzt einen äußeren Durchmesser von ca. 7 mm, einen inneren Durchmesser von ca. 2 mm und eine Höhe von ca. 4 mm. Je nach Ausführung unterscheidet sich das Erzeugnis etwas in seinen Abmessungen. Die Ware stellt sich als Gehäuse für einen Airbagzünder dar und dient als Kontaktelement zum Herstellen einer elektrischen Verbindung beim Kurzschließen von sog. Zündpillen. Derartige Zünder werden als Teile von Anzündeeinheiten in Airbag-Gasgeneratoren von Kraftfahrzeugen verbaut. Das Erzeugnis ist als erkennbares „Teil, für andere Anzünder“ einzureihen.

DEBTI31784/22-19613900000

Es handelt sich bei dem sog. „Kaltumformteil“ (alleiniger Gegenstand der vZTA-Entscheidung) um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus kaltgewalztem Stabstahl. Die annähernd konisch geformte Ware besitzt einen äußeren Durchmesser von ca. 7 mm, einen inneren Durchmesser von ca. 2 mm und eine Höhe von ca. 4 mm. Je nach Ausführung unterscheidet sich das Erzeugnis etwas in seinen Abmessungen. Die Ware stellt sich als Gehäuse für einen Airbagzünder dar und dient als Kontaktelement zum Herstellen einer elektrischen Verbindung beim Kurzschließen von sog. Zündpillen. Derartige Zünder werden als Teile von Anzündeeinheiten in Airbag-Gasgeneratoren von Kraftfahrzeugen verbaut. Das Erzeugnis ist als erkennbares „Teil, für andere Anzünder“ einzureihen.

DEBTI16092/26-19613800000

Bei der als "Lichtbogenfeuerzeug" bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einem länglichen Stabfeuerzeug (charakterverleihend im Hinblick auf die Verwendung) und - einem integrierten Ladestecker zum Aufladen des elektrischen Feuerzeuges.  Das Stabfeuerzeug besteht aus einem Edelstahlgehäuse sowie einem mittig angebrachten Schiebeknopf, der die Kontakte an einem Ende des Gerätes herausschiebt und den Zündknopf freilegt. Bei Betätigung des Zündknopfes wird ein Lichtbogen zwischen den zwei Kontakten erzeugt, der dem Anzünden von z.B. Kerzen dient. Eine LED Statusanzeige signalisiert den Ladezustand des Akkus. Der Ladestecker dient dem Aufladen des Akkus. Die gemeinsam in einer Design-Box verpackte Ware wird als "anderes Feuerzeug, kein Taschenfeuerzeug" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI2649/26-19613800000

Bei der als "Zünder für Gasherd" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Anzünder, der für Gas-Kochfelder eingesetzt wird. Das elektronisches Zündgerät besteht aus einer elektronischen Schaltung in einem Gehäuse aus Kunststoff (Abmessungen ca. 63 mm x 44 mm x 55 mm) mit elektrischen Anschlusskontakten, zum Einbau in Haushalts-Gasgeräte, zum Zünden der Flammen an einem Brenner, zur Flammüberwachung, zum automatischen Wieder-Anzünden nach Flammabriss und zur Ansteuerung eines Gasabsperrventils (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) zum Öffnen bzw. Schließen der Gaszufuhr. Die Ware ist als "anderer elektrischer Anzünder, ausgenommen Anzünder der Position 3603" einzureihen. (s. Abbildung in der Anlage)

DEBTI7018/26-19615900000

Es handelt sich bei dem sog. "Heatless Curles" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem ca. 95 cm langen, biegsamen Lockenstab, - zwei Haargummis und - einer Haarspange.   Der Lockenstab besteht aus einem zylinderförmigen Schaumkunststoff, welcher vollständig von einem Spinnstoffgewebe umgeben ist. Er ist flexibel und dient als eine dem Lockenwickler ähnliche Ware. Im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Waren der Position 9615 (Lockenstab und Haarspange) den Charakter der Warenzusammenstellung. Innerhalb der Unterposition bestimmt der Lockenstab aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund der Größe den Charakter. Die gemeinsam verpackte Warenzusammenstellung wird als "den Lockenwicklern ähnliche Ware" eingereiht.   (s. Abbildung in der Anlage)

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI